Eigentumswohnung bei Trennung (unverheiratetes Paar)?

6 Antworten

Aufgrund Ihres finanziellen Polsters besteht keinerlei Anlaß, den Kauf gemeinsam mit einer finanziell minderbemittelten Partnerin zu vollziehen; das können und sollten Sie völlig alleine durchziehen!

Solange Ihre Verbindung störungsfrei läuft, wohnt Ihre Partnerin gegen eine angemessene Beteiligung an den Unterhaltugnskosten der Wohnbung - nicht an der Finanzierung und den damit verbundenen Kapitaldientleistungen - mit Ihnen zusammen, solange beide dies wollen.

Funktioniert das Zusammenleben, können Sie später, z.B. für den Fall einer Eheschließung Ihrer dann Ehefrau ein persönlich bedingtes Wohnrecht für die Dauer der Ehe einräumen.


Damit wäre sie dann auch vor den Nachstellungen evtl. später aus einer Ehe hervorgehender Kinder geschützt, was den normalen Erbgang angeht.


Sofern keine Eheschließung beasichtigt wäre und auch keine Kinder vorhanden oder geplant sind, können Sie die Partnerin testamentarisch bedenken, sofern niemand sonst Ihre Erbe antreten soll.



Am einfachsten geht so etwas über einen zivilrechtlichen Vertrag untereinander, wo die Ausgleichszahlungen schon im Vorfeld geregelt sind. Allerdings sollten ihr noch eine möglich Wertsteigerung berücksichtigen. Das würde ich auch im Vorfeld tun, sonst muss möglicher Weise sonst im Trennungsfall ein Gutachter tätig werden. Das kann teuer werden.

Im Grundbuch werdet ihr gemeinschaftlich eingetragen. Dein Wunsch lässt sich im Grundbuch nicht umsetzen.

Momengt mal, im Grundbuch kann ich mehrere Eigentümer eintragen, sogar mit unsterschiedlichen Anteilen.

Im Fall der Trennung siend die Fronten eindeutig definiert.

@fiwaldi

Aber angenommen, sie steht dort mit 1/5 Anteil an der Wohnung drin und man trennt sich nach 3 Jahren und sie hat lediglich ein paar Tausend Euro eingebracht. Dafür wäre dann ein zweiter Vertrag notwendig oder?

@sebfl

Auch so etwas kann man vorab regeln.

Ab zum Notar, der kennt alle Tricks und (Un-)Möglichkeiten

@fiwaldi


Im Fall der Trennung sind die Fronten eindeutig definiert.

und im Falle eines verkrachten Zusammenlebens!?!

Sie wären sehr gut beraten, wenn Sie "Ihr" Ding finanziell vollständig alleine durchziehen.

Einen besseren Rat gibt es nicht!

Wichtig ist, das Siei Ihrer "Angebeteten" ein hübsches Nest bereiten, in dem beide für die Dauer des Miteinander in Frieden und Eintracht gut leben können!

... aber so etwas hat doch keine Frau nötig. Bist Du Dir sicher?

Und wenn Deine Erben kommen wird sie vor die Tür gesetzt/rausgeklagt?

Unter den geschilderten Umständen würde ich dringend empfehlen, dass du Erwerb und Finanzierung der Wohnung alleine übernimmst - es ist kein Vorteil zu erkennen, wenn deine Partnerin sich beteiligt, aber im Falle einer Trennung wäre gehöriger Stress vorprogrammiert.

Solange die Beziehung andauert, kann deine Partnerin eine Art "Mietbeteiligung" in angemessener Höhe beisteuern. Wenn es zur Trennung kommt, fällt das weg, und der Käs' ist gegessen.

Alles andere schafft nur unnötiges Konfliktpotenzial.

Ich schließe mich - aus bitterer Erfahrung - all denen an, die Ihnen empfehlen, diese Wohnung alleine zu kaufen und zu finanzieren. An Ihr Eigenkapital müssten Sie dann aber wohl dran - doch eine Immobilie ist in der Regel gut angelegtes Geld.