meine Geschwister wollen mich um meinen Pflichtteil betruegen

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Hallo, nach dem Tod meines Vaters erbte meine Mutter das gesamte Vermoegen

Das geht nicht. Du könntest gegenüber deiner Mutter deinen Anspruch auf deinen Pflichteil geltend machen. Dieser Pflichteilsanspruch verjährt jedoch nach drei Jahren.

Gegenüber deiner lebenden Mutter hast du keine Ansprüche. Wenn die ihr Vermögen verschenken möchte, kannst du sie nicht hindern. Erst mit ihrem Todesfall bist du wieder pflichtteilsberechtigt ... wenn dann noch was da ist.

Das geht nicht

Doch, das geht, wenn die Eltern ein "Berliner Testament" abgeschlossen haben. Dann sind sie gegenseitig Alleinerbe.

Hugo kann dann zwar seinen Pflichtteil einfordern, dadurch ginge ihm dann aber der Pflichtteil nach dem Tod der Mutter verloren (wenn dann noch was da ist).

@Auskunft

Wie kommst du auf die Idee, dass durch das Berliner Testament der Pflichtteilsanspruch ausgeschlossen wäre?

@jippijajey

Da hast Du Recht.

Ich hatte es falsch in Erinnerung.
Richtig ist das:

"Wer verhindern will, dass die Kinder durch die Forderung ihres Pflichtteils den überlebenden Elternteil in Schwierigkeiten bringen, kann zweierlei Dinge tun. Er könnte den folgenden Passus in das Testament aufnehmen:

"Sollte eines der Kinder nach dem Ableben des zuerst versterbenden auf der Zahlung des Pflichtteils bestehen, hat es nach dem Tod des anderen Elternteils auch nur den Pflichtteil zu bekommen. Es ist dadurch vom Erbe ausgeschlossen."

http://www.erbrecht-heute.de/Berliner-Testament-Pflichtteil.html

@Auskunft

Das stimmt schlichtweg nicht. Wenn "Hugo" nach dem Tod des Vaters den Pflichtteil verlangt hat, weil er enterbt wurde, kann er ohne Weiteres auch nach dem Tod der Mutter seinen Pflichtteil fordern, wenn auch sie ihn enterbt hat. Ich vermute, dass Ihnen da etwas durcheinander gegangen ist: Wenn ein Ehepaar sich gegenseitig zu Erben einsetzt und die Kinder zu Erben des Letrztversterbenden (Berliner Testament) wird oft die "Strafklausel" hinzugefügt, dass ein Kind, das beim Tod des ersten Elternteils den Pflichtteil verlangt, auch beim Tod des anderen Elternteils nur den Pflichtteil erhalten (Ualso von der Erbschaft ausgeschlossen werden) soll.

Man sollte anderen nur einen Rat geben, wenn man die richtige Antwort weiß; alles andere sieht nach Angeberei aus und verunsi´chert außerdem den Fragesteller.

@sergius

Das hatte ich bereits richtig gestellt.

Du mußt Dich also nicht künstlich aufregen.

@sergius

Habe den Pflichtteil nicht verlangt, wollte erstmal das es meiner Mutter gut geht . Habe ja nicht damit gerechnet das meine Geschwister und meine Mutter mich spaeter betruegen wuerden

@Hugo21698

So würde ich es auch tun.

Aber gab es denn überhaupt ein Testament? Oder gestzliche Erbfolge? Und wann ist dein Vater verstorben?

@Auskunft

ich fürchte, dass es hier kein Testament gab?

@almutweber

ich fürchte,

... ich würde es mir in diesem Fall möglicherweise wünschen. Denn ohne Testament gilt die gesetzliche Erbfolge. Und das ermöglicht, je nach Konstallation, doch ganz andere Perspektiven als ein Testament, in dem man nicht als Erbe erwähnt wird.

@jippijajey

es gab ein Testament in dem meine Muter Alleinerbin war. Ca vor 12 Jahren...war.

Wann ist denn Dein Vater verstorben? Zu diesem Zeitpunkt haettest Du den Pflichtteil einklagen koennen, bzw. ohne ein entsprechendes Testament sogar Deinen normalen Erbteil. Es kann jetzt sein, dass es fuer eine Klage jetzt schon zu spaet ist. Zu Lebzeiten kann deine Mutter hingegen ihr Vermoegen ausgeben oder verschenken, wie sie es moechte. Erbberechtigt bist Du erst nach ihrem Tod und da kannst Du dann wieder deinen Pflichtteil einklagen, falls eben noch was da ist. Jetzt hast Du da ja noch keinen Pflichtteil. Nur am Erbe deines Vaters.

Geh doch zu einem Anwalt und lass Dich ueber Deine Moeglichkeiten beraten, ob da noch was zu machen ist.

Du hast 3 Jahre Zeit, um den Pflichtteil einzuklagen. Bei nachteiligen Schenkungen (z.B. Deiner Mutter an deine Geschwister) haettest Du nach dem Tod der Mutter evtl. einen Pflichtteilsergaenzungsanspruch gegen Deine Geschwister, allerdings reduziert sich dieser pro Jahr um 1/10, dh. lebt Deine Mutter noch 10 Jahre, ist dieser dann weg.

zu prüfen wäre ob eine Klage sinnvoll ist gegen ein Elternteil , oft wissen die Kinder nicht ob die Eltern ein Testament verfasst haben, bei einem Berliner Testament beispielsweise haben die Kinder keinerlei Erbanspruch und können daher nichts einklagen, zudem würde man es sich dann ja auch mit dem lebendem Elternteil verscherzen. So erging es mir. Mein Vater starb 1988 und hatte mit meiner Mutter ein Berliner Testament , sie war alleinige Erbin, das Haus meiner Eltern war nicht abgezahlt ( Baukredit ) mein Bruder übernahm zu 50 % die Schulden und hat sich zu 50 % ins Grundbuch eintragen lassen, ich bekam damals nichts schließlich übertrug 2002 meine Mutter das Haus ganz auf ihn und sicherte sich lebenslanges Wohnrecht ( ohne mein Wissen ) da das länger als 10 Jahre ( Schenkung ) ist, bin ich auch hier chancenlos, über weitere Spareinlagen verfügt meine Mutter nicht- so das es so glaube ich zu einer gerechten Aufteilung des Familienbesitzes kommen wird. Mein Bruder wird nachweisen können daß das Haus ihm als Schenkung übergeben wurde- somit defacto enterbt.

Du hattest zumindest einen Pflichtteilsanspruch gegenüber deinem Vater. Hast du mal am Nachlassgericht nachgefragt, ob es ein Testament deines Vaters gab? Vermutlich sind deine Chancen jetzt sehr schlecht. Wenn du aber annimmst, dass beim Verkauf gemogelt wurde, also im Grundbuch ein geringerer Betrag steht als wirklich vom Käufer erhalten wurde, dann solltest du mit einem Anwalt der Sache nachgehen. Es ist ja wirklich nicht auszuschließen, dass hier Geld "schwarz" geflossen ist, um z.B. auch die Grunderwerbssteuer zu drücken. Somit wäre das dann auch ein Fall für das Finanzamt.

Was deine Mama angeht: Sie kann zu Lebzeiten ihr ganzes Geld verjubeln. Wenn sie stirbt und es gibt kein Testament, bist du mit deinen Geschwistern zu gleichen Teilen erbberechtigt. Wenn sie dich enterben will, muss sie ein formgültiges Testament aufsetzen. Da Erbstreitereien so ziemlich das Unwürdigste sind, was eine Familie sich antun kann, würde ich an deiner Stelle auf jeden Fall das offene klärende Gespräch mit der Mutter suchen. Wenn du tatsächlich vom Vater enterbt wurdest, dann muss es dafür ja auch einen Grund geben, nicht wahr?

Hi bin nicht vom Vater enterbt, Meine Mutter wird ein Testament haben wo ich enterbt bin...Nehme es an...Genau weis ich es nicht .Aber warum hintergehen sie mich dann so.

Deine Mutter hat nicht das gesamte Vermögen geerbt. Du hattest schon beim Tod deines Vater Anrecht auf deinen Pflichtteil. Geh zu einem Anwalt und lass dich beraten.