Was ist eine Werksgarantie?

3 Antworten

Werks- und Herstellergarantie dürfte das gleiche sein. Es gibt aber z. B. bei BMW eine Händlergarantie, das heißt, hier ist die Garantie auf den Händler bezogen, von dem das Auto gekauft wurde. Während eine Herstellergarantie ja eine Garantie direkt vom Hersteller ist - man könnte sich also auch direkt an den Hersteller wenden. Und dann gibt es da noch die Gewährleistung. Während Garantie eine freiwillige Leistung der Hersteller ist, ist eine 2 jährige Gewährleistung bei Neuprodukten vorgeschrieben. Bei der Gewährleistung (such Sachmängelhaftung genannt) muß der Fehler aber von Anfang an im Gerät bestanden haben (die Auswirkungen können aber im Laufe der Gewährleistung erst aufgetreten sein), das Problem ist jedoch, daß ab dem 7. Monat eine sog. "Beweislastumkehr" stattfindet. D. h. ab dem 7. Monat muß nicht der Hersteller Dir nachweisen daß der Fehler nicht von Anfang an bestanden hat, sondern DU mußt dem Hersteller im Zweifelsfall nachweisen daß der Fehler von Anfang an bestanden hat - was recht schwierig sein dürfte - soweit die Gesetzeslage, in der Realität sind die Hersteller natürlich meist kulanter.

Ich habe mal gegoogelt:

www.IT-RECHTSINFO.de sagt folgendes:

"Die Herstellergarantie wird auf freiwilliger Basis gewährt. Der Hersteller ist so von seinem Produkt überzeugt, dass er über die gesetzliche Gewährleistung hinaus das Recht zur Reparatur oder Neulieferung gewährt (Garantievertrag). Häufig ist der Garantiezeitraum länger als die gesetzliche Gewährleistung von 24 Monaten."

Für die Werksgarantie konnte ich leider keine so schöne Beschreibung finden. Da sind wohl die Werke etwas ungleich, was ihre Garantie angeht.

Aber wie der Name schon sagt, ist die Werksgarantie vom Werk ausgehend. Was meiner Meinung nach, mit der Herstellergarantie gleich zu setzen ist.

Anders ist es bei der Werkstattgarantie. Da hält sich das Werk/der Hetrsteller raus. Das ist dann eine Garantie, die nur die ausliefernde Werkstatt oder der Händler gibt. Z. B. für ein Fahrzeug, dass aus dem Ausland "grau" importiert wurde, weil es seitens des Herstellers oder Werks nicht für Deutschland gebaut und somit werksseits auch nicht homologiert wurde. Homologiert für Deutschland bedeutet, für den deutschen Markt nach den deutschen Richtlinien geprüft und freigegeben bzw. für den Verkauf zugelassen. Grauimporte benötigen eine Einzelzulassung, die der Händler beantragen muss und darum ist dann auch er derjenige, der für das Fahrzeug eine Garantie (= Werkstattgarantie oder Händlergarantie) geben muss.

Werks- und Herstellergarantie ist das Gleiche. Zusätzlich kann der Importeur, der das Gerät in die EU bringt zur Garantie (Gewährleistung) verpflichtet werden. Zusätzlich gibt noch die Verkäufergarantie, die meistens über die Herstellergarantie hinaus geht.

allocigar78  22.04.2010, 17:34

Achtung: Gewährleistung ist etwas anderes als Garantie! (siehe meine Antwort)