Was ist eine Nichtanhandnahmeverfügung?

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Google kaputt?

Eine Nichtanhandnahmeverfügung bedeutet, dass die zuständige Staatsanwaltschaft auf die Untersuchung verzichtet, üblicherweise mangels hinreichendem Tatverdacht.

Ob sich die Nichtanhandnahmeverfügung nun auf die seinerzeitig erfolgte Strafanzeige der Geschädigten oder auf die Gegenanzeige des GF beziehen soll, geht aus dem OP nicht hervor.

BASchiller 
Fragesteller
 09.02.2018, 14:59

Nein Google nicht kaputt, aber mein Kopf glaube ich. Ich versteh nur diese Juristensprache nicht. Vor allem da auf der einen Seite gesagt wird das der GF tatsächlich schuld haben soll und dieser GF mir aber jetzt üble Nachrede usw. nachsagt. Wie kann das sein wenn ich der GF hinreichend "schuldig" ist dann kann ich ja keine üble Nachrede verbreitet haben. Aber dank deiner Erklärung glaube ich zu verstehen das die Nichtanhand... gegen mich vorliegt. Dann würde es ja passen.

Ich will leztendlich nur eines!

Dieser GF hat betrogen! Dann soll er dafür bestraft werden! Und ich möchte alles richtig machen und den nicht vom Haken lassen. Ich denke ich werde versuchen die anderen 40 Mitkläger zu finden und dann entscheiden wie ich weiter vorgehe. Obwohl ich das Gefühl habe das das alles nichts bringen wird. Es sind zwar 4000 Geschädigte und es geht um eine Deliktsumme von ca. 10 Millionen Euro aber das Geld wird weg sein. Also was soll das dann bringen? Mit etwas Glück kommt der ins Gefängnis und wir (41) haben uns umsonst verrückt gemacht und uns bemüht dagegen vorzugehen.

So ich habe einfach mal die Staatsanwaltschaft angerufen. Da einiges etwas widersprüchlich gewesen ist. Nur mal so als Hintergrund: Ich hatte gemeinsam mit 40 weiteren Geschädigten ein Unternehmen in der Schweiz wegen Wirtschaftskriminalität angezeigt (also den Gf des Unternehmens). Der GF hängt uns jetzt pauschal Üble Nachrede, Verleumdung, falsche Anschuldigung usw. an. Da aber nicht genügend wirklich Belegbares (wegen der Verleumdung usw.) vorhanden ist, wurde daraus eine Nichtanhandnahmeverfügung. Denn das Zwangsmassnahmegericht (ZMG) bejahte den dringenden Tatverdacht wie folgt: "ein dringender Tatverdacht gegen P.... wegen gewerbsmäßigen Betruges bzw. - wie von der Staatsanwaltschaft geschildert - der Beteiligung an einem sogenannten Schneeballsystem mit einer Vielzahl Geschädigter (bislang 4000 Anleger) und einer Deliktsumme in Höhe von ca. 10 Millionen zu bejahen ist".

Eine Nichtanhandnahmeverfügung besagt nicht das man "Schuld" hat und von daher muss man auch nichts unternehmen wie Einspruch einlegen oder so. Wenn ich das tun würde, würde ich mir ja wirklich die Schuld geben wollen. Ich hoffe ich habe das gut rübergebracht...

Nur für diejenigen welche sich ähnliche Fragen stellen.

Danke für die Antworten die waren übrigens richtig! (Laut der Staatsanwaltschaft)