E-Mail Account wiederherstellen durch richterlichen Beschluss?

3 Antworten

Daten werden nur eine bestimmte Zeit gespeichert.

Ich habe auch einen eigenen Mail Server ... wenn ich dort die E-Mail Adresse lösche, werden auch alle E-Mails direkt vom Server gelöscht.

Eventuell kann man die Daten wiederherstellen, doch da eine E-Mail via Base64 "verschlüsselt" ist, kann es durch aus sein, dass man diese nie wieder entschlüsseln kann, falls Daten in der Mail fehlen sollte.

Meinst du nicht, dass die ganzen Daten beim Provider trotzdem noch gespeichert sind!?

@TopGun12

Nein, der E-Mail Provider muss die Daten löschen, sobald der Account gelöscht wird. Hat, soviel ich weiß, was mit Datenschutz zu tun.

@Xearox

Meinst du auch nicht wenn ein Ermittlungsverfahren läuft? Z. B. Sagen wir was schlimmes Terrorverdacht - ich hätte schon gesagt,dass es wieder hergestellt werden kann ist aber frage der Zeit nicht für immer aber evtl 12 Monate?

@TopGun12

Nein, wenn die Daten gelöscht wurden, kann man diese auch nicht mehr wiederherstellen.

Solche E-Mail-Daten können nur durch einen richterlichen Beschluß gesichert werden, allerdings müssen diese beim Provider natürlich noch vorhanden sein.

Die Polizei bzw. die Staatsanwaltschaft muss jetzt ihre Arbeit tun...

Es kommt auf das Ausmaß drauf an.

Bei dem von dir angeführten Beispiel "Terrorverdacht" natürlich. Bei einer Kleinigkeit hingegen holt man sich keinen richterlichen Beschluss ein sondern stellt das Verfahren in der Regel einfach ein.

Es ging nur darum ob das überhaupt möglich ist, da ich der Meinung bin, dass der Provider die Daten sicherlich noch eine ganze Zeit speichert, auch wenn das E-Mailkonto bereits gelöscht wurde. Ich denke auch, dass es nur in Wichtigen Fällen gemacht wird und heir war dann die Frage, ob man einen richterlichen Beschluss braucht wovon ich mal ausgegangen bin, aber mir nicht sicher war