Was ermittel Polizei bei Fakeaccount bei Facebook?
Strafanzeige wurde gestellt was ermittelt die Polizei. Es wurde bei dem Fakeaccount ein Name genomme der nicht real ist bzw. nur ein Vorname. Bilder sind von einer anderen Person. Die Accounts sind gelöscht. Allerdings sind Nachrichten im Messenger noch vorhanden. Es wurde eine Handynummer mitgeteilt die als Prepaid Karte läuft.
6 Antworten
Wird meist eingestellt(ich spreche aus Erfahrung, da ich mal jemanden angezeigt habe...ist so eingestellt worden)!
Also in den meisten Fällen ( bei knapp 98%) wird das Verfahren komplett im Sande verlaufen, denn der Aufwand für die Recherchen sind zu hoch, denn sie müssten sich mit Facebook in Verbindung setzen, was sehr viel Zeit, also auch Geld kostet
@Chryze Die Polizei wird es aber dann trotzdem an die Staatsanwaltschaft geben oder und diese entscheiden dann über den jeweiligen Fall, ob es sich lohnt etwas zu unternehmen oder nicht kann das sein?
Die Polizei wird dann versuchen dich über die IP zu finden.
Woher willst du das wissen? Weißt du worum es in der Strafanzeige geht?
Es geht darum dass ein Bekannter von mir über einen Fake Account beleidigt wurde und eine Handynummer wurde ihm gegeben, dieses läuft angeblich auf mich ist eine Prepaidkarte, also Schaden ist mir nicht entstanden.
Kannst Strafanzeige gegen unbekannt machen das einzigste was man machen kann is den User melden und hoffen das er gesperrt wird ... die Police ist bei sowas machtlos weil Facebook nicht kooperiert
Ah dann wird die Polizei wohl tatsächlich nicht viel machen. Sollte die Handynummer auf deinen Namen gehen, würde ich mich mit dem Dienstleister in Verbindung setzen.
Sogar wenn du weißt wer das war und er sagt ich war das nicht musst du du seine Schuld beweißen
Das kommt immer drauf an um was es geht. Z.B. jemand der offensichtlich ein IS Terrorist ist, wird nicht von der Polizei ermittelt in Facebook sondern vom VfS und da Kooperiert Facebook.
Sie muss die Schuld überhaupt nicht beweißen. Dafür gäbe es dann eben eine polizeiliche Ermittlung.
Die Police kann bei der "ermittlung" nix machen da Facebook keine Daten rausgibt !!! Meine ursprüngliche Rede. Nicht mal bei Terroristen haben sie den Chat rausgegeben! Ergo machtlos
@JungsFragenn doch müssen Sie auf richterliche Anordnung, dann müssen Sie die IP hergeben.
Nope, wird Sie nicht!
Das kommt darauf an, was dir vorgeworfen wird.
z.B. Beleidigung anderer User, dann werden die wohl kaum was unternehmen.
aber:
solltest Du einen User konkret mit einem gegen ihn gerichtetes Verbrechen bedroht haben, werden die alles Mögliche versuchen, deiner habhaft zu werden. Und da können die IT-Spezialisten beim BKA eine ganze Menge aus ihrem Hut zaubern.
Schon Beleidigungen. Ich soll angeblich meinen Bekannten beleidigt haben, er hat aber auch zurückbeleidigt und das mit einen Fakeaccount und sie sind darauf gekommen, da die Handynummer auf mich läuft (Prepaidkarte) Personalausweis wurde bei Abschluss nicht hinterlegt.
Na, wenn er dich kennt ist die Sache ja noch viel einfacher. Erspart viel Ermittlungsarbeit. Man braucht nur noch festzustellen, ob der Fake Account von deiner IP eingestellt wurde.
Im Übrigen kannst Du ihn für die "Zurückbeleidigungen" natürlich auch anzeigen. Dann wird geprüft, ob sie im Rahmen der Notwehr gerechtfertigt waren oder eben nicht.
Das ist aber noch nicht das Ende der Fahnenstange. Wenn er schlau ist beauftragt er einen Rechtsanwalt um die Beleidigungen gegen ihn ihm Rahmen eines Schmerzensgeldes in klingende Münze umzuwandeln.
Zeitverschwendung, glaub kaum dass Polizei überhaupt da was macht
Nein