Was ist die Kausalität bei der Schadensberechnung?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet
Die haftungsausfüllende Kausalität ist der Ursachenzusammenhang zwischen Rechtsgutsverletzung und Schaden.

Um es einfach zu fassen: Der eingetretene Schaden muss gerade auf der Pflichtverletzung bzw., wenn wir im Deliktsrecht sind, der rechtsgutsverletzenden Handlung beruhen. Ich kann zwar eine Pflichtverletzung begehen und trotzdem ist der Schaden nicht deswegen eingetreten, beispielsweise weil ein Dritter eine andere Ursache gesetzt hat, die für sich genommen den Schaden verursacht hat oder zwei Handlungsbeiträge, die für sich genommen den Schaden nicht verursachen können, in ihrem konkreten Zusammenwirken gleichwohl schon.

Beispiele:

Ich bin im Selbstbedienungsladen und fasse mit der Hand ein Brötchen an. Wir gehen jetzt davon aus, dass dieses Brötchen dadurch unverkäuflich wird und das Berühren eine (vor)vertragliche Pflichtverletzung ist. Der Ladeninhaber verlangt nun den entgangenen Gewinn. In diesem Fall wurde zwar die Verkehrsfähigkeit aufgehoben, womit der Wert des Brötchens gemindert worden ist. Ob das Brötchen im späteren Verlauf des Tages verkauft worden wäre, ist jedoch unklar. Insoweit war meine Pflichtverletzung nicht kausal für den entgangenen Gewinns.

Ich töte einen Mann. Der Mann war unheilbar krank und wäre sicher (!) einen Tag später gestorben. Können die Hinterbliebenen die Beerdigungskosten/Unterhalt von mir ersetzt verlangen? Immerhin wäre der gleiche Schaden auch eingetreten, wenn ich nichts getan hätte.

Ich gerate mit einem Mann in Streit und fange an, diesen zu malträtieren. Der Mann flieht und springt dabei aus dem Fenster. Durch den Sturz bricht sich der Mann das Bein und kann mehrere Wochen nicht arbeiten. Der Arbeitgeber macht nun aus übergegangenem Recht Schadensersatzansprüche geltend. Unstreitig hafte ich für die Schäden, die durch die Schläge entstanden sind. Aber ist es mir zurechenbar, dass er flieht und aus dem Fenster springt und sich dadurch das Bein verletzt. Beruht dieser Schaden auf meiner rechtsgutsverletzenden Handlung?

Mit solchen Fragen befasst sich die haftungsausfüllende Kausalität. Es geht darum, ob der Schädiger für die konkreten Schäden "verantwortlich" ist oder diese auf eine andere Ursache zurückzuführen sind. Kausal im Sinne des Zivilrechts meint dabei

  1. Kausalität im Sinne von conditio sine qua non: Kausal ist jede Handlung, die nicht hinweggedacht werden kann, ohne dass der Schaden entfallen würde. UND
  2. Adäquanz: Der Eintritt des Schadens muss auch im Rahmen der allgemeinen Lebenserfahrung liegen. Für dein Eintritt von völlig abwegigen Schäden soll der Schädiger nicht haften.
BlauerBaluga 
Fragesteller
 12.01.2020, 21:23

Ok, das ist völlig anders als ich dachte. Danke für die Erklärung und den vielen Beispielen :)

Mir fehlt da der Zusammenhang. Geht es um eine Versicherunsgleistung? Da würde die Ursache des Schadens vielleicht eine Rolle spielen, weil es um Wiederbeschaffungswert oder Zeitwert oder Neuwert geht.

Bei einer Werkstatt oder einem Handwerker ist dagegen die Ursache völlig belanglos bei der Schadensberechnung.