Ware auf Shpock verkauft, nun verlangt der Käufer Schadenersatz?
Schönen guten Tag, ich habe letztens auf Shpock meinen ersten Verkauf getätigt (95 Blue-Rays) und nun bin ich in einer Situation, in welcher ich nicht so richtig weiß was ich tun kann? Folgendes ist passiert:
Als die Sammlung heute via Hermes beim Käufer angelangt ist erhielt ich erstmal eine lange Nachricht via Shpock. Ich "Würsten" habe mir den falschen zum verarschen ausgesucht. Der Benutzer sei nämlich ein "An- und Verkäufer auf gewerblicher Ebene". 52 meiner Blue-Rays seien "unter aller Sau und zerkratzt" und nicht "abspielbar". Der Käufer meinte nun es werde "sehr sehr teuer" für mich da er nun den gebraucht Marktpreis checkt und mir dass dann als Schadensersatz erhebt. Oder ich schicke die Blue-Rays im Einwand-freien Zusand neu. Dann droht sie mir bei Nichtzahlung der Rechnung mit Klage und Gerichtsvollzieher.
Ich habe alle Blue-Rays vor dem Verpacken auf Funktion getestet. Natürlich haben manche von ihnen Kratzer in form von Gebrauchs-Spuren, aber das ist doch normal. Nun sagt der Benutzer das er eine Anzeige und Klage wegen Betruges einreicht. Sie sagen das ich als Privatverkäufer dazu verpflichtet bin, alle Schäden aufzuführen. Ist ja aber in dem Sinne kein "Schaden" da die Funktion nicht beeinträchtigt ist.
Bin das nur ich oder ist dieses Verhalten vollkommen überzogen?
7 Antworten
Also ein Schaden sind auch optische Mängel.
Wenn du ein Auto mit kratzern vkst dann beeinflussen die kratzer die funktionen des autos auch nicht, trotzdem muss man das mitangeben
Also erstmal kann man so einen Schwachsinn nicht strafrechtlich anzeigen. Das ist kein vom StGB geschütztes Rechtsgut.
Zum Schadensersatz:
Zunächst brauch ihr einen KV, den habt ihr übers Internet geschlossen. Aus § 433 I 2 BGB begründet sich ein Schuldverhältnis nach § 241.
Jetzt kommt der springende Punkt: Neuware könnte er nur verlangen, wenn es sich um eine Gattungsschuld handeln würde; dies ist bei Gebrauchtwaren NIE der Fall, es ist eine Stückschuld (Die DVDs sind sozusagen Unikate).
Der Typ wirft dir juristischen gesehen eine Verletzung einer Hauptpflicht nach § 280 I vor.
Falls das, was du sagst, stimmt, dann hättest du deine Leistung gem. § 242 korrekt erfüllt. Daraus würde resultieren, dass du die Kompatibilitätsstörung gem. § 280 I 2 nicht zu vertreten hättest (Kein Schadensersatz).
Die Anmerkung, er handle gewerblich, hätte er sich ebenfalls schenken können. Überschreitet er nämlich gewissen Umsatzzahlen, fällt er unter den Unternehmerbegriff des § 14.
Wenn dem so ist, gelten zusätzlich die Vorschriften für den Fernabsatzvertrag nach § 312b ff, welche den Verbraucher (in dem Fall dich) zusätzlich schützen.
Also: Nicht von irgendwelchen dubiosen Persönlichkeiten verarschen lassen ;)
Wenn die wirklich zerkratzt sind und Du hast das nicht angegeben, dann biete dem Käufer die Rücknahme gegen Erstattung seines Kaufpreises plus Versand an. Mehr brauchst Du nicht machen und lass Dich auch nicht einschüchtern, seine Drohungen sind unter aller Würde.
Kratzer fallen nicht mehr unter normale Gebrauchsspuren und hätten erwähnt werden müssen. Es zahlt sich nie aus, geschönte Beschreibungen zu verfassen, das geht fast immer nach hinten los.
Der versucht zu betrügen, der will einfach noch mehr Geld.
Hast Du eine Rechtsschutzversicherung?
Ich würde da antworten, dass Du alle CDs geprüft hast und sie in einem guten gebrauchten Zustand waren.
Hast Du die Gewährleistung wirksam ausgeschlossen?
Sei wachsam, du wirst meines Erachtens "betrogen". Es gibt genügend, die so die Ware behalten wollen um nichts dafür zu bezahlen. Das wird m.E. genau in die Richtung laufen.
Dich beschuldigen bis du aufgibst. Leider verzichten dann viele auf die
Rücksendung nur um den leidigen Anschuldigungen zu entgehen.
Wie an anderer Stelle erwähnt kann ich nur empfehlen in Zukunft den Verkauf von Privat direkt zu beschreiben und denke in Zukunft daran die Gewährleistung auszuschließen. Noch ein Tipp hierzu: verlange vom jeweiligen Verkäufer die Art der Sendung zu beschreiben, d.h. wenn er ein unversichertes Paket will wegen den Kosten dann mach es, aber dann hat er die Folgen bei Verlust zu tragen. Und halte dies dann eindeutig auch in deiner Antwort zum Verkaufsvertrag fest.
Lass dir das auf gar keinen Fall gefallen. Verlange die Rücksendung und prüfe sie. Da er das Geld zurückgezogen hat, soll er dir die Ware zurückschicken, übernimm dafür die Kosten als Lehrgeld für die Zukunft. Dann prüf mal nach was da ankommt, und vor allem merke dir den paypal-Account. Ich würde den Fall dann notfalls als Streitfall melden.
52 Bluray sind kein Pappenstiel. Sei kein Opfer.