Was ist der Unterschied zwischen einer überbetrieblich geförderten Erstausbildung (BaE) und einer geförderten überbetrieblichen Umschulung?

3 Antworten

Eine Ausbildung ist eine Ausbildung und eine Umschulung eine Umschulung. Die BaE läuft regulär über die vollständige Ausbildungszeit, hat zusätzlichen Stütz- und Förderunterricht und einen Sozialpädagogen. Du bekommst das Ausbildungsgehalt in abgespeckter Form vom Träger.

Eine Umschulung ist in der Regel um 1/3 der Ausbildungszeit verkürzt. Es gibt kein Ausbildungsgehalt. Eine Ausbildung in einem anderen Beruf, ist in der Regel vorhanden. Für die Dauer der Umschulung bekommt man vom Jobcenter das ALG I oder von der Agentur für Arbeit sein ALG I gezahlt.

Je nach Berufsbild kosten beiden Formen gut zwischen 15.000 und 35.000 Euro.

herzilein35 
Fragesteller
 29.09.2018, 11:56

Danke dir und wie ist es im Verhältnis zur praktischen Ausbildung?

Appelmus  29.09.2018, 12:00
@herzilein35

Da eine Umschulung in der Regel um 1/3 der Ausbildungszeit verkürzt ist, sind entsprechend auch die Praxisphasen auf diesen Zeitraum angeglichen.

Die Firmen müssen jedoch sowohl bei der Ausbildung als auch bei der Umschulung ausbildungsberechtigt durch die jeweilige Kammer sein. Ansonsten wird der Ausbildungs- oder Umschulungsvertrag nicht eingetragen.

herzilein35 
Fragesteller
 29.09.2018, 12:36

Das ergibt sich bereits aus der Bezeichnung: Erstausbildung bedeutet, derjenige hat noch niemals eine andere gemacht.

Umschulung: derjenige hat bereits eine Ausbildung und wird für eine andere "umgeschult".

herzilein35 
Fragesteller
 29.09.2018, 11:58

Ja schon aber mittlerweile gibt es auch Erwachsene die eine Umschulung bekommen, obwohl sie keine Erstausbildung absolviert haben.

Realist111  30.09.2018, 09:45
@herzilein35

nein, das stimmt so nicht. Für eine Umschulung muss vorher mal eine Berufsausbildung erfolgreich abgeschlossen worden sein. Sonst wird sie nicht gefördert.

Wo hast du das her, dass eine Umschulung ohne Erstausbildung gefördert wird?

herzilein35 
Fragesteller
 30.09.2018, 09:50
@Realist111

Doch das stimmt. Brauche nur die Seiten der Agentur für Arbeit lesen.

Appelmus  30.09.2018, 10:00
@Realist111

In bestimmten Fällen wird auch das gefördert. Wir hatten jemanden in der Umschulung zum Fachlageristen, der seit 30 Jahren ungelernt als Malerhelfer gearbeitet hat. Der hatte auch keinen Berufsabschluss geschweige denn einen Schulabschluss höher als 8. Klasse Abgang.

rotreginak02  30.09.2018, 10:03
@Appelmus

Das ist ein Ausnahmefall. Jemand der 30 Jahre im selben Beruf gearbeitet hat, gilt dann auch ohne Gesellenbrief als Fachkraft.

Eine Erstausbildung ist eine Ausbildung die du als allererstes machst.

Die Umschulung wird dann gewährt, wenn du in deinem ersten Ausbildungsberuf nicht mehr arbeiten kannst (gesundheitlich) und für eine Umschulung in einen anderen Beruf brauchst. Z.B. der Dachdecker der Diabetes hat und nicht mehr aufs Dach darf oder der Bäcker, der eine Allergie gegen Mehl hat.