Richter und Anwalt; was ist der Unterschied?

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Alle, Richter, Staatsanwälte, Rechtsanwälte, haben die gleiche Ausbildung.

Sie haben Jura studiert und beide Staatsexamen. Danach haben sie "die Befähigung zum Richteramt." Sie könnten also Richter werden.

Es kommt gelegentlich vor, das Staatsanwälte Richter werden, oder umgelehrt. Auch gehen Staatsanwälte ab und zu in den Berufsstand der Anwälte. Das ist aber seltener, weil sie ggf. die Altersversorgung verlieren.

Bei Wechsel von Richter zu Staatsanwalt und umgekehrt ist das kein Problem, weil beides Staatsdienst ist.

RalphTheBrain  22.07.2016, 09:56

Absolut richtig. Zur Ergänzung:

in Deutschland ist es in manchen Bundesländern üblich, dass ein Zivilrichter (Zuständig für Rechtsstreitigkeiten zwischen Bürgern) auch mal ein paar Jahre als Staatsanwalt (Vertritt in Strafprozessen die Interessen das Staates = klagt an) arbeiten muss.

Die sogenannten "Assessoren" (= beide Staatsexamen bestanden = "Befähigung zum Richteramt") die gerne Richter werden möchten, müssen dann erst einmal ein paar Jahre als Staatsanwalt arbeiten bevor sie ihre Richterstelle bekommen oder sie fangen erst als Richter an und müssen dann später eine Zeit als Staatsanwalt arbeiten.

Rechtsanwälte sind im Gegensatz zu Richtern und Staatsanwälten nicht beim Staat angestellt, sondern selbständig oder in einer Kanzlei angestellt. Sie haben also eigentlich nichts mit dem Staat zu tun. Dass ist auch Sinn und Zweck der Sache, weil sie ihren Mandanten ja unter Umständen gerade auch gegen den Staat verteidigen sollen (besonders im Strafrecht).

Allerdings erfüllen Rechtsanwälte nach dem Willen des Gesetzgebers trotzdem eine "staatliche Aufgabe" da sie gem. § 1 der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) ein "unabhängiges Organ der Rechtspflege" sind. Die Betonung liegt dabei auf "unabhängig".

Erst einmal: Ein Richter ist kein ehemaliger Staatsanwalt, wenn man mal von seiner Pflichtstation bei der Staatsanwaltschaft absieht, die jeder Referendar durchziehen muß, bevor er das 2. Staatsexamen ablegen kann. Ansonsten: Wie der Name schon sagt: Ein Richter richtet, d.h., er entscheidet einen Rechtsstreit oder einen Straf- prozeß; er muss also streng neutral bleiben, sonst riskiert er einen Befangenheits- antrag. Der Anwalt ist so ziemlich das genaue Gegenteil: Er darf zwar nicht lügen (jedenfalls nicht so ungeschickt, daß es herauskommt), aber er ist alles andere als neutral, sondern streng einseitiger Interessenvertreter seines Mandanten und muß versuchen, das Beste für ihn herauszuholen, dafür wird er schließlich bezahlt. Richter sind, was die Bezahlung anbetrifft , "Quasibeamte", deshalb gibt es für sie auch extra das Richtergesetz, weil sie im Gegensatz zu Beamten offiziell nicht weisungs-gebunden sind.

Das hätten die Herren Staatsanwälte und Rechtsanwälte gerne das sie auch gleichzeitig Richter sein können. Nein das ist natürlich nicht das Gleiche, lediglich die Ausbildung zum Juristen ist allen gleich. Deshalb werden Richter immer vorher Rechtsanwälte oder Staatsanwälte gewesen sein. Wenn Ihr Richteramt beendet ist kehren sie meist wieder in ihren alten Beruf zurück. Der Staatsanwalt vertritt die Anklage, der Rechtsanwalt ist der Verteidiger des Angeklagten und der Richter spricht Recht und Urteil im Namen des Volkes.

PatrickLassan  08.04.2015, 12:00

Deshalb werden Richter immer vorher Rechtsanwälte oder Staatsanwälte gewesen sein.

Das mag vorkommen, aber i.d.R. ist das nicht so.

Ein StaatsANWALT ist ein Ehemaliger Richter

Nein, das ist außerhalb Bayerns eher die Ausnahme. Mag sein, dass es in Österreich so ist.

ist ein Richter und ein Anwalt das gleiche 

Nein.


:)Der eine richtet,der andere Verteidigt.Das ist der Unterschied. Lg Retlawx