was ist das für ein tattoomensch, der das erbe von erika berger beansprucht?
und wieso macht er das?
3 Antworten
Dieser Tattoomensch hat einen Namen!!!! Sein Name ist Stefan P. alias Arafat und er ist der LEIBLICHE Sohn von Erika Berger! Er hat juristisch und auch menschlich gesehen JEDES Recht auf das Erbe. Dieser Tattoomensch (wie Sie sich auszudrücken pflegen) ist ein guter Mensch und Freund und ich bin stolz ihn kennen zu dürfen. Ich finde es unverschämt jemanden den man nicht kennt oder nur von Bildern, so herablassend zu betiteln wie Sie es sich hier erlauben.
Ja, nicht jeder mag tätowierte Menschen ! Aber ich sage nur LEBEN UND LEBEN LASSEN !
Wenn eine Person stirbt, gibt es ein Erbe. Auf dieses Erbe haben Erben einen Anspruch. Wer Erbe ist, ergibt sich aus gesetzlichen Vorschriften (§ 1922ff BGB) oder dem Testament der Verstorbenen. Kinder haben nach dem Gesetz einen Anspruch mindestens auf einen Pflichtteil.
Vielleicht ist dieser "Tattoomensch" (was immer das ist, hört sich sehr nach Boulevard an) ein Kind von Frau Berger. Und als Kind kann er Ansprüche auf das Erbe stellen.
Oder jemand, der im Testament steht. Oder jemand, der de Meinung ist, aus anderen Gründen Ansprüche zu haben. Oder einfach nur jemand, der sich wichtig machen will.
Wahrscheinlich liegt deiner Frage irgendeine Art von Bericht vor, ohne diesen Bericht zu kennen, kann man wenig sagen, wer warum Ansprüche stellen könnte.
Auch sollte man nicht vergessen, dass Erika Berger eine gewisse Prominenz hatte. Und über prominente Leute wird eher etwas in der Presse berichtet als bspw. über Erika Berger, verstorbene Hausfrau aus der Eifel.
Die Bildzeitung hätte einfach schreiben können: Erika Berbers Kinder (Tochter und Sohn) werden die weltlichen Besitztümer ihrer Mutter erben.Das ist so üblich und ganz normal...ergibt aber keine Schlagzeile.Aber Sex und Grusel verkaufen sich gut mit einer großen Portion Spekulation. Alles geht seinen normalen Gang, auch wenn Stefan etwas schräg aussieht.