Was ist bei einer Überweisung maßgebend,die IBAN oder der Name des Empfängers?

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Es zählt alleine die IBAN. Die Überprüfung des eingegebenen Namens ist seit Einführung von SEPA nicht nur nicht mehr erforderlich, sondern auch nicht mehr zulässig.

Bereits vor Einführung von SEPA fand kein Namensabgleich mehr statt.

Ausschlaggebend ist nur die Kontoverbindung, in dem Fall IBAN.

FordPrefect  12.12.2018, 08:26

Fast. Die Sparkassen waren da aber anderer Meinung. Ich hatte vor SEPA mehrfach das Problem, das Überweisungen (Gutschriften) auf unser Firmenkonto wegen falscher Empfängernamen routinemäßig an den Auftraggeber zurückgingen nach 3 AT. Kein Spaß.

Ontario  23.04.2020, 15:37

Wie aber stellt die Bank dann fest, wenn die IBAN Nummer nicht für den Adressaten sein kann ?

Mir ist es schon mehrmals passiert, dass ich innerhalb des Zahlenfeldes eine Zahl falsch aufgeführt habe, z.B. anstatt 5 die Zahl 8 eingetragen.

Die Bank schickte mir dann eine schriftliche Nachricht, dass die IBAN Nummer nicht stimmt. Die könnte doch den Betrag an die auf dem Überweisungsträger eingetragene, auch falsche Nummer, überweisen.Wie also fällt das auf, wenn die IBAN Nummer nicht stimmt ?

qugart  24.04.2020, 08:14
@Ontario

Empfängerbank gibt Rückmeldung: Konto existiert nicht. Die absendende Bank kann die Überweisung nicht ausführen und schreibt den Betrag quasi wieder auf deinem Konto gut. Sieht man dann am Kontoauszug oder am Verlauf. Dass die bank dich benachichtigt hat ist reine Kulanz der Bank. Die muss das nicht. Der Überweisende ist dafür verantwortlich, alle Daten richtig einzugeben. Er kann das ja auch leicht kontrollieren.

Kommts beim Zahlendreher dann soweit, dass man ein tatsächliches (anderes) Konto trifft, dann wird das einfach ausgeführt.

Der Name wird gar nicht angeguckt.

Die IBAN ist das Entscheidende.

Die IBAN.

Namensabgleich gibts nicht mehr, Hauptsache also: IBAN muss stimmen.

Ja kommt es