was hat es mit AWV-MELDEPFLICHT BEACHTEN auf sich?
hey,
ein kumpel hat sich letztens ein kontoauszuggeholt und dort stand drauf awv-meldepflicht beachten da er ne überweisung aussen ausland erhielt die aber nicht wirklich hoch war.
darauf hin haben wa gegoogelt und das dazu gefunden:
Gemäß § 11 Außenwirtschaftsgesetz (AWG) in Verbindung mit §§ 67 ff. Außenwirtschaftsverordnung (AWV) haben Inländer (in Deutschland ansässige natürliche und juristische Personen) Zahlungen von mehr als 12 500 Euro oder Gegenwert zu melden, die sie von Ausländern (im Ausland ansässige natürliche und juristische Personen) oder für deren Rechnung von Inländern entgegennehmen (eingehende Zahlungen) oder an Ausländer oder für deren Rechnung an Inländer leisten (ausgehende Zahlungen).
heisst das jetzt man muss das ab 12.500 melden? ich mein das is eh allerhöchst mal jeden 6-8 monat wo er auch nur knapp über 70 euro bekommt
2 Antworten
Ab 12.500 eur muss man es melden, ausser es ist ein Handesgeschäft (also eine Rechnung für einen Importvorgang, der sowieso gemeldet werden muss).
Im Zweifel steht alles hier .. und Telefonhotline gibts auch.
https://www.bundesbank.de/Navigation/DE/Service/Meldewesen/Aussenwirtschaft/aussenwirtschaft.html
Was du mit 6..8 Monat 70 euro meinst, verstehe ich nicht wirklich .. meinst du 70 euro oder 70.000 ? Es kommt jedenfalls auf die Einzelüberwesung an, nicht die Summe über einen bestimmen Zeitraum. Und wenns 70 eur sind .. vergiss es, 12500 ist die Grenze.
Meldepflicht (zu statistischen Zwecken) besteht erst ab 12.500,00 €. Die Banken drucken den Hinweis auch schon bei kleinen Beträgen ein. Das ist überflüssig und nervig.