Was genau heißt Kleinreparatur?

7 Antworten

Was genau heißt Kleinreparatur?

Das sind Dinge wo der Mieter direkten Zugriff auf etwas hat wie z.B.

Schalter, Hebel, Türgriff usw.

Der Wasserhahn fällt darunter.

Wir haben die Hausverwaltung angeschrieben, und die verlangt einen Teilbeitrag von 100€ aufgrund der Kleinreparaturklausel. 

Sofern im Mietvertrag eine wirksame Kleinreparaturklausel ist und dort steht, dass Du Rechnungen bis 100 € bezahlen musst ( die unter diese Klausel fallen), dann musst Du Rechnungen bezahlen die 100 € oder weniger betragen; aber es gibt auch eine Jahreshöchstgrenze.


Hier fordert die Hausverwaltung aber einen Teilbeitrag von 100€, wenn die Rechnung höher als 100€ ist. Ist das rechtens?

Ist der Rechnungsbetrag auch nur einen Cent höher als  wirksam vereinbart, dann muss der Vermieter die Rechnung bezahlen; Du musst nicht anteilig etwas zahlen.



Eine sog. Kleinreparaturklausel muss mietvertraglich wirksam vereinbart sein. Wenn nicht, darf der Vermieter keine (kleinen) Reparaturen vom Mieter ersetzt verlangen

Wirksam ist die KRK nur dann, wenn eine Höchstgrenze je Einzelreparatur und eine Höchstgrenze für das Kalenderjahr vereinbart sind.

Derzeit gilt für Einzelreparaturen eine Höchstgrenze von 100EUR und auf das Jahr gerechnet max. 6% der Grundmiete.

Ist die Einzelreparatur auch nur um 1 EC teurer als vereinbart, muss der Vermieter alles bezahlen und der Mieter nichts. Eine anteilige Forderung ist unzulässig.

Da du berichtest, dass der Vermieter einen Teilbetrag fordert, ist diese Forderung offensichtlich  unwirksam und deshalb nicht zu bezahlen.

Was steht im Mietvertrag zu Kleinreparaturen?

Kleinreparaturen verpflichten den M im Einzelfall und dem Jahresaufwand nach begrenzt, Bagatellschäden an den Mieteinrichtungen, die seinem ständigen Zugriff unterliegen, zu tragen. Darunter sind "Wasserhähne" (genauer: Armaturen) ausdrücklich subsumiert.

Ähnlich wie Schönheitsreparaturen oder Winterdienst werden damit Pflichten des VM auf den M wirksam übertragen.

Mithin hast du in diesem Einzelfall alle Aufwendungen bis zu max. 100 EUR der Instandsetzungs- bzw. Ersatzbeschaffungskosten der Armatur zu tragen, sofern diese und deine bisherigen Beteiligungen den Jahresaufwand von 8% der Jahresnettomiete nicht übersteigen.

G imager761

Rechtlich ist das okay so, aber mein Tipp eventuell kennst du ja jemand der Ahnung von so etwas hat. Ein einfacher Wasserhahn kostet ca 20 Euro.

Narutostyle5 
Fragesteller
 22.03.2018, 14:43

Hat mir leider nicht weitergeholfen. Was meinst du mit rechtlich ok?

Lotta1965  22.03.2018, 14:46

Das ist rechtlich NICHT okay - wenn die Reparatur teurer als 100 € ist, muss der Vermieter die Kosten allein tragen und kann vom Mieter keine Beteiligung verlangen. Punkt!

johnnymcmuff  22.03.2018, 22:01

Ein einfacher Wasserhahn kostet ca 20 Euro.

Das ausbauen , einbauen und die Anfahrt eines Handwerkers kostet auch Geld; nicht jeder ist in der Lage es selber zu machen.

Zu Kleinreparaturen zählen Reparaturen an Dingen in der Wohnung die deinem ständigen Gebrauch ausgesetzt sind, bis zu dem im Mietvertrag angegebenen Betrag, z. B. 100 €. Ist die Reparatur auch nur einen Cent teurer, zahlt der Vermieter komplett allein. Der Austausch eines Wasserhahnes ist keine Reparatur und eine Beteiligung deinerseits darf er auch nicht verlangen.

übersteigen jedoch die Kosten die festgelegte (zulässige) Höchstgrenze, hat ebenfalls der Vermieter die Kosten für die gesamteReparatur zu tragen. Der Mieter ist in diesem Fall nicht verpflichtet, einen Anteil der Kosten in Höhe der zulässig festgelegten Höchstgrenze für die Einzelreparatur zu zahlen. Eine sog. Beteiligungsklausel, die vorsieht, dass sich der Mieter bei größerem Kostenaufwand mit dem genannten Höchstbetrag zu beteiligen hat, ist unwirksam (vgl. BGH, Urteil vom 7.6.1989 – VIII ZR 91/88)

Nachzulesen hier:

http://www.mietrecht.org/kleinreparaturen/

Narutostyle5 
Fragesteller
 22.03.2018, 14:49

Danke. Dies hat mir wirklich sehr weitergeholfen. Nun verstehe ich das Ganze, und kann sagen, dass ich hier im Recht bin. Ich müsste nichts zahlen.

imager761  24.03.2018, 08:08
@Narutostyle5

Bist du nicht. Wenn die Reparatur des "Wasserhahns" teurer würde als ein Ersatz, schuldest du den auch. Im Einzelfall bis exakt 100 EUR. Weitere Beteiligung solange, wie die Jahreshöchstgrenze nicht überschritten wird.

imager761  24.03.2018, 08:18
Der Austausch eines Wasserhahnes ist keine Reparatur und eine Beteiligung deinerseits darf er auch nicht verlangen.

Falsch. Gemäß § 254 BGB muss sich der Vermieter als Geschädigter bemühen, den Schaden gering zu halten. Wenn der Schaden einer verrosteten Armatur mit abgebrochenem Hebel nicht zu dem Preis einer Ersatzarmatur instandgesetzt werden könnte, zumal Ersatzteil eines Hebels garnicht verfügbar sein kann, darf, ja muss er sogar im Kosteninteresse diese Massnahme ergreifen. Und dafür und bis zu 100 EUR auch dem M auferlegen, sofern dessen Beteiligung nicht dem Jahresaufwand nach damit überschritten wäre.

G imager761

Lotta1965  24.03.2018, 11:56
@imager761

Och; Imager, hör doch mal einfach auf, ständig deine besserwisserischen Kommentare unter jede Antwort zu poste und diese grundsätlich als falsch zu bezeichnen. Es geht um die Beteiligung des Mieters und die darf er nicht verlangen - weder bei einer Reparatur noch bei Ersatz. Das ist hier Gegenstand der Frage. PUNKT!