Neuer Herd vom Vermieter?

4 Antworten

Wenn Du den Vermieter oder die Hausverwaltung nicht über den Defekten Herd informiert hast und um eine Reparatur gebeten hast,wirst Du wohl auf der Rechnung sitzen bleiben . Es kommt außerdem darauf an,ob im Mietvertrag eine Einbauküche mit Herd steht . Da muss der Vermieter sich nach Aufforderung um die Reparatur oder gegebenenfalls einen neuen Herd kümmern und nicht Ihr .

Ich habe damals den Vermieter kontaktiert. Das habe ich geschrieben. Und jetzt die Hausverwaltung. Die schickten mir ja am gestern die Rechnung i.H.von 55 Euro. Für die Reparatur!!! Welche keine war.

Im Grunde habt ihr den Herd mitgemietet und zahlt auch einen Teil der Kaltmiete für den Herd. Der Vermieter ist also verplichtet, die Mietsachen zu erhalten (d.h. auch Reparaturen zu übernehmen bzw. Ersatz zu stellen). Die Rechnung jetzt fällt möglicherweise unter eine Kleinrepraturklausel. Mir scheint, es wird aber schwierig werden, dass euer Vermieter das auch so "einsieht". Dann nimm also jetzt deine Rechtsschutz in Anspruch.

DEm ersten Teil der Antwort stimme ich zu, dem zweiten nicht. Diese Reparatur ist definitiv keine Kleinrepaatur im Sinne des Gesetzes, muss also vom V. bezahlt werden.

Kauft Euch einen Gasherd, eine Propangasflasche gibt es mit Pfand plus 20 EUR im Baumarkt, der Druckminderer für Innenräume für 50 EUR und dann spart Ihr beim Kochen mehr als 75% Kosten!

Am besten zum Mieterschutz Bund gehen.