Was genau heißt das?

2 Antworten

Der vereinbarte Erwerb von Gegenständen kommt nur zu Stande, wenn auch der Mietvertrag zum Abschluss kommt. Zum Beispiel, wenn man vereinbart, dass man die Einbauküche vom Vormieter abkauft und darüber einen Vertrag schließt. Kommt dann der Mietvertrag doch nicht zu Stande, ist auch der Kaufvertrag unwirksam.

TheInvestor 
Fragesteller
 07.01.2022, 13:44

Wird sowas separat vereinbart oder direkt in den Mietvertrag mit eingebunden?

bwhoch2  07.01.2022, 13:54
@TheInvestor

Separat. Da es ggf. auch völlig unterschiedliche Vertragsparteien gibt.

TheInvestor 
Fragesteller
 07.01.2022, 14:03
@bwhoch2

Das heißt also z.B ich Vereinbare mit dem Vermieter den Mietvertrag und für z.B. die Einbauküche eine separate Vereinbarung mit, wenn sie in dem Falle dem Vormieter gehört, dem Vormieter? Und schlussendlich kaufe ich nur, wenn ich den Mietvertrag unterschreibe?

Wenn ich das richtig verstehe bedeutet das, dass der nicht fettgedruckte Teil davon abhängig ist ob ein Mietvertrag zustande kommt - also abgeschlossen wird.