Was genau heißt das?
Das fettgedruckte ist das, was ich nicht genau verstehe.
"Ein Vertrag, durch den der Wohnungssuchende sich im Zusammenhang mit dem Abschluss eines Mietvertrages über Wohnräume verpflichtet, von dem Vermieter oder dem bisherigen Mieter eine Einrichtung oder ein Inventarstück zu erwerben, ist im Zweifel unter der aufschiebenden Bedingung geschlossen, dass der Mietvertrag zustande kommt. Die Vereinbarung über das Entgelt ist unwirksam, soweit dieses in einem auffälligen Missverhältnis zum Wert der Einrichtung oder des Inventarstücks steht."
2 Antworten
Der vereinbarte Erwerb von Gegenständen kommt nur zu Stande, wenn auch der Mietvertrag zum Abschluss kommt. Zum Beispiel, wenn man vereinbart, dass man die Einbauküche vom Vormieter abkauft und darüber einen Vertrag schließt. Kommt dann der Mietvertrag doch nicht zu Stande, ist auch der Kaufvertrag unwirksam.
Separat. Da es ggf. auch völlig unterschiedliche Vertragsparteien gibt.
Das heißt also z.B ich Vereinbare mit dem Vermieter den Mietvertrag und für z.B. die Einbauküche eine separate Vereinbarung mit, wenn sie in dem Falle dem Vormieter gehört, dem Vormieter? Und schlussendlich kaufe ich nur, wenn ich den Mietvertrag unterschreibe?
Genau!
Wenn ich das richtig verstehe bedeutet das, dass der nicht fettgedruckte Teil davon abhängig ist ob ein Mietvertrag zustande kommt - also abgeschlossen wird.
Wird sowas separat vereinbart oder direkt in den Mietvertrag mit eingebunden?