Was genau gedeutet der juristische Begriff "Schlüsselübergabe bei Auszug" aus einer Wohnung oder einem Haus?

6 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Du kannst bei der Deutschen Post einen Nachforschungsauftrag erteilen. Den Vordruck findest du im Internet. In deinem Einlieferungsbeleg steht die anzugebende Registriernummer. Du bekommst dann einen Bescheid, ob und wann und an wen zugestellt oder zumindest benachrichtigt wurde. Wenn der Empfänger das ES mit RS nicht abgeholt hätte, wäre es dir von der Post zurückgesandt worden.

Der RA will dir ein X für ein U vormachen, das kann für ihn erhebliche Folgen haben. Wenn er vor Gericht dabei bliebe, wäre das eine uneidliche Falschaussage die strafrechtlich verfolgt wird.

dieser begriff ist die formaljuristische übergabe/rückgabe einer wohnung an den eigentümer.

wenn in deinem fall der persönliche kontakt verweigert wurde und du die schlüssel so geschickt hast, kannst du mit der sendungsnummer deines einlieferungsbeleges den weg des briefes mit den schlüsseln verfolgen.

eine erfolgreiche zustellung wird dort angezeigt, das kannst du dir als "beweis" ausdrucken. aufgrund dieser problematik (annahme verweigert) ist die einfache und bessere methode "einwurf-einschreiben" immer genau so sicher und weitaus zuverlässiger, weil der brief im briefkasten des empfängers landet, der postbote das dokumentiert und damit die juristisch unangreifbare "zustellung", bzw. "schlüsselübergabe" erfolgt ist.

falls der anwalt die annahme verweigert hat, würde der brief nach ablauf der lagerfrist an dich zurückgeschickt.

allerdings hat nun der anwalt das problem, dass er schuldhaft die annahme der schlüssel verweigert hat. es sieht alles so aus, als ob er irgendwie die leider "zickige" haltung deiner vermieter angenommen hat und bestrebt ist, dir und deiner frau schaden zuzufügen.

es läuft wohl drauf hinaus, dass du dir ebenfalls einen anwalt nehmen solltest, wenn der gegnerische mit seiner forderung auf weitere mietzahlung aufschlägt.

ich spekuliere mal, dass es über die rückzahlung einer kaution auch differenzen geben wird.  also unbedingt anwalt hinzuziehen, auch wenn's kostet.


Tja....dafür habt Ihr doch einen Anwalt....fragt ihn!

Nach Ende der Mietzeit ist der Mieter verpflichtet, die Mietsache an den Vermieter "herauszugeben", hier also das Haus samt Schlüssel.

Einfach die Schlüssel abzusenden ist allein schon keine Herausgabe der Mietsache.

Du als Mieter hast dem Vermieter unmittelbar nach Mietende einen Termin zur Herausgabe vorzuschlagen. Antwortet der Vermieter nicht auf deinen Vorschlag, dann gehst du in Begleitung glaubwürdiger Zeugen zum Haus und wartest dort etwa 1 Stunde, kommt kein Vermieter, dann hast du deine Pflicht erfüllt, du lässt dir darauf vom Zeugen deine nutzlose Wartezeit bestätigen und fertigst selbst ein Protokoll des Zustandes der Mietsache, fotografierst das Haus von innen und außen, von oben bis unten, und sendest das kpierte Protokoll mit ausgedruckten Bildern an den Anwalt  des Vermieters und an den Vermieter, beide Sendungen als Einwurfeinschreiben. 

Momentan kannst du die Herausgabebereitschaft und die Schlüsselsendung nicht beweisen. Gutes Futter für den Anwalt des  Vermieters. Vielleicht kannst du einige Elemente der Herausgabe noch nachholen bzw. Zeugen beibringen, die deine Angaben zur Mietsache bestätigen.

Der Vermieter mag zwar den persönlichen Kontakt untersagt haben, aber er hätte einen Bevollmächtigten schicken können, der Termin der Rücknahme ist wohl nicht erfüllt worden.

GymKro 
Fragesteller
 25.11.2017, 10:54

Dass man die Schlüssel persönlich übergeben muss, ist bei einer Schlüsselübergabe ab und zu zu hören. Allerdings hat mir bisher niemand sagen können, auf welches Gesetz sich das bezieht und welche Gerichtsurteile hierauf fußen. Auch beim örtlichen Mieterverein konnte mir niemand aussagekräftige Belege nennen. Ich habe den Eindruck, dass man hierbei auf den Begriff "Übergabe" hereinfällt und dass diese Behauptung dann einfach weiter gegeben wird.

Gerhart  25.11.2017, 15:13
@GymKro

Historisch gesehen ist die Schlüsselbewahrerin in der Regel die Gattin des Eigentümers und symbolisierte damit die Macht über Keller, Kammer und Küche. Sie wurde damit Besitzerin der Macht über Gesinde und Wohnräume aber nicht Eigentümerin des Grundbesitzes.(Üblicherweise)

Daher wird auch durch die Schlüsselübergabe die Macht über den Besitz abgegeben. Wir unterscheiden Mieter als Besitzer und Eigentümer als Vermieter. Der Besitzer gibt nach Mietende die Mietsache an den Eigentümer heraus (zurück) und mit den Schlüsseln auch seinen Besitz.

GymKro 
Fragesteller
 25.11.2017, 19:49
@Gerhart

Historisch gesehen ist das natürlich richtig. Allerdings befinden wir uns nicht mehr im ausgehenden Mittelalter. Das von mir angesprochene Problem ist somit keineswegs gelöst.

Forschen Sie anahnd des Einlieferungsbeleges nach dem Verbleib der Postsendung.

Die Rücksendung des Einscheibens z.B. für den Fall der Annahmeverweigerung oder Nichtabholung nach erfolgter Benachrichtgiung kann schonmal mehr als 14 Tage in Anspruch nehmen.

GymKro 
Fragesteller
 24.11.2017, 17:17

Die Nachforschungsmöglichkeiten (online, Suchauftrag bei der Post) haben wir ausgeschöpft. Ich wusste allerdings nicht, dass das so lange dauern kann. Vielen Dank!

bwhoch2  24.11.2017, 17:31
@GymKro

In der Online-Sendungsverfolgung sieht man doch sofort den Status.

Wann abgeliefert oder wann die Annahme verweigert. Habt Ihr nachgesehen?

Damit weiß man doch ca. 2 Tage ab Versand Bescheid. Länger dauert ein Einschreiben normalerweise nicht. Es sei denn, der Postbote kam außerhalb der Bürozeiten des Anwalts und war dann nur eine Benachrichtigung ein. Sofern das geschehen ist, hat der Anwalt Zeit und wenn er innerhalb 2 Wochen nicht abholt, kommt die Sendung zurück.

Kann gut sein, dass der gegnerische Anwalt absichtlich nicht zum Abholen ging. Dann ist seine Aussage richtig und tatsächlich müßt ihr weiter Miete zahlen, weil ihr es nicht geschafft habt, das Haus rechtzeitig zurück zu geben. Einschreiben mit Rückschein ist eine ganz schlechte Methode.

albatros  25.11.2017, 08:27
@bwhoch2

dass der gegnerische Anwalt absichtlich nicht zum Abholen ging.

In dem Fall wäre die Sendung an den Absender zurückgegangen.

GymKro 
Fragesteller
 25.11.2017, 10:57
@albatros

Das genau ist bis heute nicht geschehen!