Krankeitsbedingt Anspruch auf lebenslangen Unterhalt
Ich war 6 Jahre mit Mann in Partnerschaft lebend u. dann 6 Jahre mit Ihm verheiratet. In der Ehe bin ich krank geworden. Er hatte Baustoffe verwendet, die mich krank gemacht haben, hatte OPs und finazielle Einbußen. Er hat die Scheidung eingreicht, da er nicht mehr für eine kranke Frau sorgen möchte. Ist schon bei neuer Freundin eingezogen. Habe Tochter mit 8 Jahren. Er verdient als Beamter 6.000€. Jetzt kommt meine Anwältin und sagt, daß ist Schicksal und er muß nur für 4 Jahre zahlen! Ich würde dann krankheitsbedingt nicht arbeiten können, oder nur 400€ oder eingeschrängt Halbtags ( da chronisch krank!). Ich dachte es gibt ein Anspruch auf krankheitsbedingten Unterhalt. Wie kann meine Anwältin so denken???
3 Antworten
ganz einfach. auch anwälte müssen sich an das geltende recht halten. sie kennen es nur besser als das "gewöhnliche fussvolk"
es ist nunmal geltendes recht, dass nach einer Scheidung kein lebenslanger Unterhalt mehr zu zahlen ist. irgendwo ist das auch mehr oder weniger gut so. nach einer Weile muss man ja auch mal den Schlusstrich ziehen.
für den Zeitraum nach dem Unterhalt stehen eine menge Optionen offen
- erwerbsminderungsrente
- krankengeld
- frührente
- sozialhilfe
kommen wir aber noch mal zurück zu der sache mit den krankmachenden Baustoffen. da wohl kaum davon auszugehen ist, dass dein Mann absichtlich soclchen gifitigen Müll verbaut hat (er hätte sich ja selbst vergiften können) bleibt eigendlich nur der Hersteller der betreffenden Baustoffe. er ist vielleicht haftbar, also könnte gegebenenfalls zur zahlung von Schmerzensgeld verurteilt werden, das ist aber auch wenn es denn gelingt, in der Regel nicht sehr üppig. dazu kommt dann noch die gretchenfrage, ob dein Mann die betreffenden baustoffe auch fachgerecht verareitet hat. sprich z.b. einen Holzschutz der ausdrücklich für die außenfasade bestimmt war innen verwandt hat.
das sind aber alles deteils, die ich von hier aus nicht kenne. daher empfielt es sich noch mal mit der anwältin zu sprechen, ob man hier vielleicht was machen kann. den Mann, auch wenn du noch so sehr den brass auf den kerl hast, würde ich an deiner stelle in ruhe lassen. einfach weil es dir nichts bringt, außer ärger. und deine kraft brauchst du jetzt ja wo anders ...
lg, Nicki
Nachehelicher Unterhalt wird nur noch in Ausnahmefällen zugesprochen - und wenn, dann zumeist zeitlich begrenzt.
Ein Ausnahmefall könnte eine in der Ehe erworbene Krankheit sein....
Aber auch diese würde nicht unbedingt einen lebenslangen Unterhaltsbezug rechtfertigen..., wenn eine zumindest teilweise Erwerbsfähigkeit besteht oder durch eine Umschulung o.ä. ermöglicht werden könnte...
Mit der Unterhaltsreform 2008 wurde die Eigenverantwortung der Ehegatten nach der Scheidung in den Vordergrund gestellt.
Nach dem neuen Recht müssen Erwachsene nach Trennung für sich selber sorgen. Die lebenslange Hängematte ist vorbei