Krankeitsbedingt Anspruch auf lebenslangen Unterhalt

3 Antworten

ganz einfach. auch anwälte müssen sich an das geltende recht halten. sie kennen es nur besser als das "gewöhnliche fussvolk"

es ist nunmal geltendes recht, dass nach einer Scheidung kein lebenslanger Unterhalt mehr zu zahlen ist. irgendwo ist das auch mehr oder weniger gut so. nach einer Weile muss man ja auch mal den Schlusstrich ziehen.

für den Zeitraum nach dem Unterhalt stehen eine menge Optionen offen

  • erwerbsminderungsrente
  • krankengeld
  • frührente
  • sozialhilfe

kommen wir aber noch mal zurück zu der sache mit den krankmachenden Baustoffen. da wohl kaum davon auszugehen ist, dass dein Mann absichtlich soclchen gifitigen Müll verbaut hat (er hätte sich ja selbst vergiften können) bleibt eigendlich nur der Hersteller der betreffenden Baustoffe. er ist vielleicht haftbar, also könnte gegebenenfalls zur zahlung von Schmerzensgeld verurteilt werden, das ist aber auch wenn es denn gelingt, in der Regel nicht sehr üppig. dazu kommt dann noch die gretchenfrage, ob dein Mann die betreffenden baustoffe auch fachgerecht verareitet hat. sprich z.b. einen Holzschutz der ausdrücklich für die außenfasade bestimmt war innen verwandt hat.

das sind aber alles deteils, die ich von hier aus nicht kenne. daher empfielt es sich noch mal mit der anwältin zu sprechen, ob man hier vielleicht was machen kann. den Mann, auch wenn du noch so sehr den brass auf den kerl hast, würde ich an deiner stelle in ruhe lassen. einfach weil es dir nichts bringt, außer ärger. und deine kraft brauchst du jetzt ja wo anders ...

lg, Nicki

Nachehelicher Unterhalt wird nur noch in Ausnahmefällen zugesprochen - und wenn, dann zumeist zeitlich begrenzt.

Ein Ausnahmefall könnte eine in der Ehe erworbene Krankheit sein....
Aber auch diese würde nicht unbedingt einen lebenslangen Unterhaltsbezug rechtfertigen..., wenn eine zumindest teilweise Erwerbsfähigkeit besteht oder durch eine Umschulung o.ä. ermöglicht werden könnte...

Mit der Unterhaltsreform 2008 wurde die Eigenverantwortung der Ehegatten nach der Scheidung in den Vordergrund gestellt.

Nach dem neuen Recht müssen Erwachsene nach Trennung für sich selber sorgen. Die lebenslange Hängematte ist vorbei