Was für ein Gewerbe muss ich anmelden?
Hallo zusammen!
Ich bin Leiterin eines Maid Cafés und wir arbeiten bisher auf Conventions, Messen und in Restaurants auf freiwillige Basis und bekommen keine Vergütung dafür. Nun möchte ich das gerne ändern und das Maid Café als Gewerbe anmelden.
Als Maid Café versorgen wir die Gäste mit Kuchen und Getränken und unterhalten die Gäste nebenher mit Spielen, Wettbewerben, Gesprächen etc. Zusätzlich möchten wir gerne mal Merchandise Artikel anbieten. Die Kuchen stellen wir nicht selbst her und haben das auch in Zukunft nicht vor. Sondern eher wie ein Cateringservice, möchten wir die Speisen beim Großhändler ankaufen und dann weiterverkaufen.
Aber als was muss ich das anmelden? Das wir eine Hygieneschulung machen müssen bzw wieder auffrischen müssen ist klar. Ich war bereits aufm Rathaus bei uns im Ort, aber die Dame konnte mir damit nicht weiterhelfen, da sie das selbst nicht wusste. Sie meinte ich solle mich mal im Internet schlau machen und beim Gewerbeamt direkt mal anfragen. Allerdings hab ich da noch niemanden an den Hörer bekommen. Meine Ideen wären folgende gewesen:
Catering
Eventmanagement
Reisegewerbe (da buchbar für Events)
Kennt sich jemand damit vielleicht besser aus und kann mir Rat geben?
Liebe Grüße
3 Antworten
Ein einfaches Kleingewerbe erst einmal, wenn du davon ausgehst weniger als 17.500€ Umsatz zu machen.
Die Anmeldung allein mit der Bezeichnung "Kleingewerbe" wird nicht gehen.
Außerdem meinst Du wohl den Begriff aus dem Umsatzsteuerrecht "Kleinunternehmer".
Wenn ihr euer Café in ganz bestimmten Räumlichkeiten betreiben wollt, dann meldet ihr "Schank- und Speisewirtschaft" an. Ohne Alkoholausschank braucht ihr in den meisten Bundesländern keine Gaststättenerlaubnis. Allerdings bedarf es einer Genehmigung zur Nutzungsänderung (vom Bauamt)
Dazu trägst du in die Anzeige beim Gewerbeamt "Catering, Veranstaltungsservice und Handel mit Merchandise-Artikeln" ein. Fertig !
Reisegewerbe hat damit nichts zu tun. Das wäre nur etwas für Märkte oder andere Veranstaltungen, zu denen ihr nicht bestellt werdet.
Und bedenk bitte, dass du beim "Eventmanagement" ohne Erlaubnis nach § 34a GewO keinerlei Bewachungsaufgaben (Einlasskontrollen, Garderobe etc.) anbieten darfst.
Ein Reisegewerbe ist etwas anderes. Darunter fallen z. B. Schrottsammler und alle die Gewerbetreibenden, die keine feste Betriebsstätte haben.
Die habt Ihr aber, denn Ihr müsst ja unter einer Anschrift und Telefonnummer buchbar sein.
Catering oder Eventmanagement würde gehen.
Entscheidet Euch für die Bezeichnung, die überwiegt.
Aber welche Rechtsform wollt Ihr wählen?
Meldest Du Dich an, und die anderen Personen werden bei Dir angestellt?
Gründen alle Beteiligten eine GdBR, bei der jeder Gesellschafter voll haften würde?
Gründet Ihr eine GmbH oder UG mit der beschränkten Haftung der Beteiligten?
Ich denke, Ihr solltet Euch vorher über die Rechtsform einig sein.
Denn die Gewerbeanmeldung muss mit der Rechtsformbezeichnung erfolgen.