Restaurant / Cafe Gewerbe?

2 Antworten

In einem Restaurant gibt es eine Speisekarte mit Vor-/Haupt- und Nachspeisen.

Ein Cafe´hat meist nur Snacks.

Café und Restaurant sind Begriffe, die es im Gewerberecht nicht gibt. Dort ist der maßgebliche Begriffe "Gaststätte" !

Eine Gaststätte liegt vor, wenn Speisen und/oder Getränke zum Verzehr vor Ort angeboten werden.

Dann gibt es erlaubnisfreie und erlaubnispflichtige Gaststätten. Eine Erlaubnis wird erforderlich, wenn alkoholische Getränke zum Verzehr vor Ort angeboten werden.