Was darf ein Kaufhausdetektiv alles?

22 Antworten

wenn er dich ertappt darf er dich festhalten, bis die polizei da ist, die übernimmt ab hier. übrigens darf unter bestimmten umständen auch jeder privatmensch eine verhaftung durchführen, ich weiss allerdings nichts über die bedingungen

wenn du die tasche nicht zeigen möchtest, dann musst du nicht. allerdings wird er dann die polizei holen, dann musst du auf jeden fall die tasche zeigen.

Du kannst dann schon mal einen Rechtsanwalt Deiner Wahl beauftragen, während der Detektiv seine Polizei holt !!

ICE Fahrtkosten, Freiheitsberaubung. Ich würd sagen dann käme so einiges auf Ihn zu. Engel sind das auch nicht !! Martin

Natürlich kann der Detektiv, das (wenn) ihm übertragene Hausrecht anwenden und Dir ein Hausverbot aussprechen. In das Besprechungszimmer darf er Dich auch mitnehmen, wenn er ein Zeugen zur Selbstsicherung gegen spätere Anzeigen hat oder du der Flucht verdächtig bist.

Er darf mich NICHT gegen meinen Willen in ein Besprechungszimmer mit nehmen. Wenn ich erst mal alleine mit den Kaufhausmitarbeitern in einem Büro bin wird es schwer sich gegen ungerechtfertigte Maßnahme zu wehren. Mein Rat wenn man sich keiner Schuld bewusst ist vor Ort auf die Polizei warten. Wenn man geklaut hat ist es ift besser sich Kooperativ zu zeigen.

@Anton96

Immer "gern" gesehen bei Privatdetektiven - selbst übrigens auch schon mal betrieben. Als mich ein ziemlich rotziger und unhöfflicher Privatdetektiv angesprochen hat, das ich meinen Rucksack öffnen soll und ihn anschließend in sein Büro folgen muss habe ich ihm erstmal schön gesagt, das er jetzt gerne die Polizei hinzurufen darf und das ich nicht weglaufen werde. Anschließend habe ich mich erstmal dezent hingesetzt. Blöderweise mitten in die Kassenzone, so das erstmal eine komplette Kasse blockiert war. Der Blick vom Detektiv war herrlich... Bei solchen Sachen bin ich Sau. Hätte er höfflich gefragt, wäre es überhaupt kein Problem gewesen. Die Sache mit dem Wald und so...

Der Mitarbeiter in einem Kaufhaus darf NICHT in deine Tasche schauen, dich aber bis zum Eintreffen der Polizei festhalten aber nicht in einen anderen Raum mitnehmen. Ein Kaufhaudetetiv hat nur die sog. Jedermansrechte, d.h. Er darf NICHT mehr als jeder andere auch!!!!!

DH!
Perfekte Antwort.

@PepsiMaster

Ach die Mitarbeiter im Kaufhaus dürfen dich nicht festhalten. Ausnahme § 127 StPo.

also theoretisch darf man einfach abhauen bevor die polizei kommt oder??

acchso ne man muss nur nicht die taschen öffnen aber die dürfen einen ja festhalten...