Was bedeutet Gartenanteil? Kann man solchen feindlichen Mietern kündigen?
Die Erdgeschosswohnung in unserem Zweifamilienhaus ist vermietet. Es ist ein Hanghaus und der besseren Sicht wegen, wurde das Haus in den oberen Teil des Gartens gestellt. Die Erdgeschosswohnung (vermietet) hat eine Terrasse und vor der Terrasse ist eine grosse Rasenfläche ca. 40m lang und 6m tief.
Diese Wohnung wird seit 30 Jahren vermietet. Es gab niemals eine Diskussion wegen des Gartens. Die Mieter konnten Parties feiern, Spielen, Grillen etc. Wir sind niemals ohne dass es notwendig war in das untere Gartenstück gegangen. Aber die neuen Mieter verbieten jegliche Pflege und überhaupt jede Person in diesem Bereich und wollen den gesamten Gartenbereich einzäunen.
Es kann doch nicht sein, dass mit einem "Teil" die Mieter Alleinanspruch auf die bisher ganz allgemeine Rasenfläche haben. Sie gehen nie in den Garten, nie auf die Terrasse, sie machen nie die Vorhänge auf und die Gartenmöbel wurden noch nie benützt. Sie haben seit 8 Wochen ein Baby, mit dem gehen sie auch nicht aus dem Haus, es wird auch nicht auf die Terrasse gestellt. Mit dem Einzäunen wird nur sichergestellt, dass niemand in ihre Fenster sieht, die vielleicht doch gelegentlich einmal kurz geöffnet werden.
An allen Fenstern sind Schiebevorhänge, die der Vormieter kostenlos hängen liess, nur im Wohnzimmer wurden die Vorhänge abgemacht. Aus diesem Grund benützen sie das Wohnzimmer nicht, sondern müllen es voll mit 3 Wäscheständern und einem Rudergerät.
Mir machen diese Leute Angst. Sie stellen Forderungen wie neue Wasserrohrleitungen, neue Sanitärleitungen, Sie wollen die Küchenwand entfernen und offen zum Esszimmer eine neue Küche mit Kostenbeteiligung einbauen. Sie haben eine Inklusivmiete und wollen Tag und Nacht 24 Stunden 24 Grad Zimmertemperatur.
Gibt es die Möglichkeit diesen Mietern zu kündigen, Unser Rechtsanwalt sagt nein.
Ich bitte um guten Rat!
2 Antworten
Bei einem Zweifamilienhaus, in dem auch der Vermieter wohnt, habt ihr eine erleichterte Kündigungsmöglichkeit. Das sollte euer Rechtsanwalt eigentlich wissen. So exotisch ist dieser Fall ja nun nicht.
Für euch trifft §573a BGB zu.
https://www.mietrecht.org/kuendigung/kuendigung-vorlage-573a-bgb-zweifamilienhaus/
Gratulation, hört sich an, als hättet ihr Mietnomaden erwischt. Zahlen sie (noch) Miete?
Seht zu, dass ihr sie rauskriegt, bevor sie eur Haus kurz und klein geschlagen haben.
Viel Erfolg
Dann kontaktiert bitte einen Anwalt, der sich mit sowas auskennt. Hilfe bekommt ihr, bzw. euer Sohn auch beim Haus- und Grundbesitzerverein.
https://www.haus-und-grund.com/
Gibt's in jeder größeren Stadt.
Kündigen könnt ihr jedem Mieter. Die Frage ist nur, wie lange es braucht ihn rauszukriegen. Je eher ihr anfangt, desto eher sind sie raus.
Sie werden demnächst wohl keine Miete mehr zahlen, weil sie "Mängel" geltend machen. Die Vorarbeit leisten sie ja schon (Forderungen nach neuen Wasserleitungen, neuen Sanitäranlagen).
Du hast vollkommen recht, man müsste ihnen kündigen, schon allein deswegen, dass sie wissen, dass man sie nicht haben will und man nicht vorhaut auf ihre Wünsche einzugehen.
Dieses Paar hat sich anfänglich von mir verwöhnen lassen, sich in meiner Wohnung und auf der Terrasse wie zuhause gefühlt. Ich habe sie 8 Tage in meinem Gästezimmer wohnen lassen, sie vom Flughafen abgeholt etc. dann von heute auf morgen haben sie keinen Ton mehr mit mir geredet und meinem Sohn geschrieben, dass ich es mit den Persönlichkeitsrechten nicht genau nehme....
Euer Sohn soll denen einfach nach dem ungenehmigtem und damit illegalen vertragswidrigem Zaunbau vorsichtshalber fristgemäß (nach meinem Kenntnisstand 6 Monate) ordentlich KÜNDIGEN !
...ach, und sucht euch rechtzeitig einen besseren Rechtsanwalt, der jetzige ist 'ne Pfeife.
Die sind hartnäckig und werden nicht rausgehen. Aber eine Kündigung finde ich auch wichtig. Irgendwann wird es ihnen vielleicht dann doch unangenehm im Haus.
Nicht warten und hoffen! Der Sohn sollte die gute Chance mit dem Zaun für eine Kündigung nutzen, am Besten sofort, dann wären die im März zur nächsten Gartensaison draussen ...und ich glaube sogar, dass er garkeinen Kündigungsgrund benötigt.
Wir haben das Haus bereits 1999 unserem Sohn überschrieben, Er wohnt nicht im Haus, ich habe nur Niessbrauch