Wie wird man bei Volksverhetzung als Jugendlicher bestraft? Muss man ins Gefängnis?

2 Antworten

Das Jugendgerichtsgesetz (JGG) enthält Sonderregelungen zum Strafrecht für Jugendliche und Heranwachsende. Allerdings enthält das JGG keine eigenen Straftatbestände. Geregelt werden dort beispielsweise Rechtsfolgen von Straftaten Jugendlicher oder auch einige strafprozessuale Besonderheiten.

Für alles, was das JGG nicht selbst regelt, gilt § 2 Abs. 2 JGG:

Die allgemeinen Vorschriften gelten nur, soweit in diesem Gesetz nichts anderes bestimmt ist.

Es ist hier zwar negativ formuliert, aber der Satz bedeutet: Zunächst findet das JGG Anwendung, wenn Jugendliche betroffen sind. Findet man zu einer bestimmten Sache aber keine Vorschrift im JGG, so sind die allgemeinen Vorschriften (also die des StGB) anzuwenden.

Da eben keine eigenen Straftatbestände im JGG geregelt sind, gilt hier § 2 Abs. 2 JGG und damit sind alle Straftatbestände des StGB anwendbar auf Jugendliche, also auch der § 130 StGB.

Das JGG enthält keine Straftatsbestände. Diese stehen im StGB.

Natürlich kann auch ein Jugendlicher unter Umständen für Verstöße gegen StGB-Paragraphen vor Gericht gestellt und bestraft werden.

Haftstrafen werden vermutlich nicht verhängt, jedoch mit Sicherheit Sozialstunden.