Warum wird der Käufer kein Eigentümer?

4 Antworten

Du kannst etwas in Raten kaufen, z.B. ein Auto. Dann kannst du es in Besitz nehmen und damit fahren.

Du bist aber nicht Eigentümer. Bis zur restlosen Bezahlung ist die Bank der Eigentümer des Autos und kann es solange auch einziehen, wenn sie treffende Gründe hat, z. B. Privatinsolvenz.

Es gibt da verschiedene Fälle, aber in der Regel wird man bei einem Kauf mit EV nach Zahlung der letzten Rate auch Eigentümer. Besitzer wird man mit Übergabe der Sache, egal ob Kauf mit EV oder ohne. Davon abweichend gibt es noch ein paar Sonderregelungen.

MarcoAH 
Fragesteller
 24.06.2015, 14:48

So wie sich das jetzt anhört, wird der Käufer Eigentümer und nicht Besitzer. Welche Sonderregelungen könnten das sein?

Samy795  24.06.2015, 14:52

Das einzige was mit dabei einfällt, wäre ein Kauf auf Raten einer Sache, die jemand anders nutzt. Man wird dann zwar mittelbarer Besitzer, aber eben nicht unmittelbarer Besitzer... was besseres fällt mir dazu nicht ein. Vielleicht geht es aber auch um etwas ganz anderes, der Eigentumsvorbehalt hat ja eigentlich nichts mit dem Besitz zu tun...

Samy795  24.06.2015, 14:54

... aber nochmal: Im klassischen Fall wird man auch beim Kauf incl EV sofort Besitzer, aber eben erst mit Zahlung des vollen Kaufpreises auch Eigentümer.

MarcoAH 
Fragesteller
 24.06.2015, 15:26
@Samy795

Am Anfang der Aufgabenstellung war ein Sachverhalt zum Eigentumsvorbehalt. Am Ende der Antwort wurde gesagt, wenn die Ware komplett bezahlt wurde, wird der Käufer Besitzer. Ich bin nach wie vor der Meinung, dass, wenn die Ware komplett bezahlt wurde, der Käufer auch Eigentümer wird. Die wollten mir aber mit allen Mitteln erklären, dass, wenn die Ware komplett bezahlt wurde, der Käufer Besitzer wird. Ich war eben im Zug und konnte das überhaupt nicht nachvollziehen.

Samy795  24.06.2015, 17:52

Hm, kann ich offen gesagt auch nicht nachvollziehen. Evtl. haben die einfach Eigentümer und Besitzer durcheinander gewürfelt. Fakt ist aber: Der Besitz geht durch den Realakt über, ob das Eigentum bereits zu Beginn oder erst später über geht, spielt für den Realakt keine Rolle.

MarcoAH 
Fragesteller
 24.06.2015, 22:02
@Samy795

Was ich heute morgen hörte, war für mich ganz neu. Im Text steht, dass der Käufer nach vollkommener Bezahlung Besitzer wird (Thema Eigentumsvorbehalt). Da ich das nicht nachvollziehen konnte, sagte einer zu mir, dass, wenn die Ware noch nicht bezahlt ist, wie beim Ratenkauf, ist der Käufer Besitzer. Er erklärte mir auch, was ein Besitzer und ein Eigentümer ist. Daraufhin sagt ich, ja, das ist mir schon klar. Aber warum wird der Käufer bei vollständiger Bezahlung Eigentümer. Da erklärte er mir nochmals den Unterschied zwischen Besitzer und Eigentümer, der eine ist rechtlich, der andere tatsächlicher Eigentümer. Auf jeden Fall habe ich es aufgegeben, weiterzufragen und auch gesagt, die Ware ist doch nun bezahlt, warum wird in diesem Falle der Käufer Besitzer? In meinem Gehirn war gespeichert, wenn die Ware vollständig bezahlt wird, wird der Käufer Eigentümer wird.

Das, was ich hier lernen sollte, ist, dass beim Eigentumsvorbehalt, wenn die Ware vollständig bezahlt wird, der Käufer Besitzer wird, was ich ganz und gar nicht nachvollziehen kann. Und die Antwort, die ich bekam, passte nicht auf die Frage.

Samy795  24.06.2015, 23:13

Sorry, da kann ich nicht weiter helfen. Für mich ist das auch das erste mal dass ich derartiges hör...

Hi,
es kommt drauf an was für ein Eigentumsvorbehalt es ist.

einfacher EV:

Verkäufer =                            Eigentümer,bis zur vollständigen Zahlung
Käufer =                        bis zurZahlung nur Besitzer

erweiterter EV:

Verkäufer =                            Eigentümer,bis alle Forderungen beglichen sind

Verlängerter EV
mit Verarbeitungsklausel:

Verkäufer = Eigentümer d. verkauftenFertigungsmaterials bzw. der Neuware, bis das FM bezahlt ist.

Verlängerter EV
mit Weiterveräußerungsklausel:

Verkäufer erwirbt mit Vorausabtretung dieForderungen aus Weiterverkauf an 3.

3. wird Eigentümer mit Übergabe der Sache

Forderungsabtretung erloscht mit Zahlung

du kannst vieles besitzen, z. B. ein Haus, das noch lange nicht bezahlt bist. Eigentümer bist du immer nur von schuldenfreien Objekten, nur diese gehören dir wirklich.