eBay - Käufer täuscht falsche Tatsachen vor
Hallo, ich habe kürzlich eine Ware bei eBay verkauft. Jedoch gibt der Käufer entgegen meiner Behauptung vor, die Sendung sei nicht mit allem zugehörigem vollständig und verlangt nach Teilrückerstattung. Die Ware hat er per PayPal bezahlt. Was soll ich also tun?
Grüße
7 Antworten
PayPal ist immer auf der Seite des Kunden, da braucht der Käufer nur die Problemlösung bei Ebay zu starten und das Geld wird zurückgezahlt. Wenn es nicht viel Geld ist, schreib es ab, geringe Beträge sind es nicht wert, deswegen monatelang Ärger zu haben.
Aus diesem Grunde sind schon viele Verkäufer von Paypal abgesprungen. Ich biete nie was mit Paypal-Zahlung an, kaufe aber gerne mit Paypal, weil ich da als Käufer alle Rechte habe. Als Verkäufer hast Du bei Ebay und Paypal gar keine Rechte mehr. Es kann Dir sogar passieren, dass Paypal die Zahlung einfach wieder rückgängig macht. Bei Ebay kannst Du als Verkäufer sogar keine neutrale oder negative Bewertung machen. Das alleine ist ja schon eine Unverschämtheit. Wenn der Betrag nicht sehr hoch ist, würde ich auf die Teilrückerstattung aus Kulanzgründen eingehen.
Dann ist das Methode und von vornherein schon geplant. Wahrscheinlich kauft er immer so ein und kommt auch immer damit durch.
Das Artikel hat er übrigens für 12 Euro ersteigert, 6 Euro verlangt er zurück. Die Frage ist, ob es auch solche Schweine gibt, die auch bei solch niedrigen Preisklassen gerne schummeln.
Ja, bestimmt. Das ist dann einfach Machtmissbrauch.
Da gibt es noch etwas: Wenn man die günstigere Versandmethode wählt, wo es keine Sendungsverfolgung gibt (z.B. DHL Päckchen), könnte der Käufer ebenso tricksen und behaupten, er hätte die Sendung gar nicht erhalten?
Ich würde bei Ebay niemals mehr unversicherten Versand anbieten. Da hat man als Verkäufer schon verloren, weil man ja nicht mal negativ bewerten kann, um andere Verkäufer zu warnen. Und wenn dann Paypal im Spiel ist hat man ne schlechte Bewertung und das Geld ist außerdem wieder weg. Ne danke!
Ebay hat aber auch die Bedingungen inzwischen so verändert in den letzten Jahren, die wollen gar keine privaten Verkäufer mehr haben. Mit denen kann man kein Geld verdienen, das macht nur Arbeit, weil die Auktionen trotzdem noch auf illegale Inhalte überwacht werden müssen.
Privates Zeug bei Ebay-Kleinanzeigen oder zum Trödelmarkt. Ich selbst schmeiß das Zeug inzwischen weg oder geb es im Sozialkaufhaus ab. Mein altes Bett hat letztlich jemand bekommen vom betreuten Wohnen, da wusste ich, dass es da gut aufgehoben ist. Besser als irgendwelche Händler, die dann noch Geld mit dem Altmetall verdienen oder so.
Überweis ihm das Geld oder mach den kompletten kauf rückgängig. du kannst ja leider ncihts beweisen. Ich hatte das auch schon so ählnich. Ich wusste aber dass ich im Recht war. Aber im endeffekt habe ich sogar eine Sperrung von Ebay bekommen.
Und es wird noch verrückter. Ab Ende Januar 2015 können Käufer bis 180 Tag nach Kauf einen Fall über PayPal eröffnen! Da kann man die gekauften Sommerschuhe den ganzen Sommer über tragen und dann einen PayPal-Fall aufmachen.
Mehr spinnen können die nicht. Was ist das denn für eine irrsinnige und sinnlose Maßnahme
Begründung ist, dass sowieso ein halbes Jahr Gewährleistungspflicht für den Verkäufer besteht, und da setzt man die Falleröffnung auch auf dieses Datum. Nur, dass kein Unterschied zwischen privaten und gewerblichen Verkäufern gemacht wird. Naja, wer dann noch PayPal anbietet, ist eigentlich selbst Schuld.
Vor Gericht gehen. So einen S�?heiß musst du dir nicht bieten lassen!
Vor Gericht? Da freuen die sich aber, weil Aussage gegen Aussage steht.
Ach die Sache ist sowieso geringwertig, da lohnt sich nicht.
Ach die Sache ist sowieso geringwertig
dann gib ihm halt seiine paar Euros (ist eh ein Preisdrücker) und sperre den Typen plus kein PP mehr anbieten
Was am misstrauischsten macht, ist, dass der Käufer direkt nach Gelderstattung und nicht nach Ersatzlieferung fragt, obwohl ich ein zweites davon zu Hause habe. Das Ding ist eh lumpig.