Warum werden Steuerhinterzieher härter bestraft als Kinderschänder?

4 Antworten

Deine Annahme ist falsch.

StGB § 176: (1) Wer sexuelle Handlungen an einer Person unter vierzehn Jahren (Kind) vornimmt oder an sich von dem Kind vornehmen läßt, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft.

AO § 370: (1) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer1.den Finanzbehörden oder anderen Behörden über steuerlich erhebliche Tatsachen unrichtige oder unvollständige Angaben macht,2.die Finanzbehörden pflichtwidrig über steuerlich erhebliche Tatsachen in Unkenntnis lässt oder3.pflichtwidrig die Verwendung von Steuerzeichen oder Steuerstemplern unterlässt

daraus kann man noch gar nichts ableiten man müsste die konkreten zahlen haben ... z.B. könnten ja die Richter bei den Kinderschändern eine durchschnittliche Haftstrafe von nur 8 Monaten haben --- während sie bei den Steuersündern auch für nur kleine sachen eine durchschnittliche haftstrafe von 10 monaten und zusätzlich riesige geldsummen aufrbummen ... passt beides zu obigen text ---- und würde dann die aussage des fragestellers decken.

@ThomasAral

übrigens wird man bei steuersündern mit beidem bestraft soviel ich weiss --- also der zahlt strafe und wird eingesperrt --- nicht nur eines von beiden so wie es der text vorgibt

@ThomasAral

beispiel: selbständiger hat keine steuererklärung gemacht -- wird geschätzt aber immer so dass es am oberen limit ist also die meisten damit auf jedenfall draufzahlen ... und wird dann zusätzlich eingesperrt ---- na, ist das nicht heftig ?

und theoretisch würde das sogar passieren wenn er es gar nicht böswillig gemacht hat, sondern nur aus unkenntnis was nicht exakt angegeben haben wie es das finanzamt fordert ---- ich denke bei genauer prüfung könnte man die gesamte arbeitende bevölkerung einsperren nach obigem gesetz wegen steuerfalschangaben ---  

@ThomasAral

wird man bei steuersündern mit beidem bestraft soviel ich weiss --- also der zahlt strafe und wird eingesperrt

Nein, er muss die hinterzogenen Steuern nachzahlen und bekommt eine Gefängnisstrafe, 

selbständiger hat keine steuererklärung gemacht -- wird geschätzt aber immer so dass es am oberen limit ist also die meisten damit auf jedenfall draufzahlen ... und wird dann zusätzlich eingesperrt ---- 

Weil die Schätzung anscheinend nicht hoch genug war und die Hinnahme einer zu niedrigen Schätzung eine Steuerhinterziehung darstellt.

@ThomasAral

nicht nur eines von beiden so wie es der text vorgibt

Das oben sind Gesetzestexte, keine eigenen Interpretationen. Die sehen übrigens für "schwere Kindesmisshandlung" mind. 1 Jahr Haft Haft, für "schwere Steuerhinterziehung" 6 Monate - 10 Jahre vor. Uli Hoeneß hat 28,5 Mio. Euro hinterzogen und dafür 3,5 Jahre Haft kassiert. ;) Beim kleinen Selbstständigen aus deinem Beispiel wird das dann wohl eher mit einer Geldstrafe enden. Und

z.B. könnten ja die Richter bei den Kinderschändern eine durchschnittliche Haftstrafe von nur 8 Monaten haben --- während sie bei den Steuersündern auch für nur kleine sachen eine durchschnittliche haftstrafe von 10 monaten und zusätzlich riesige geldsummen aufrbummen

das glaubst du doch wohl selber nicht, oder? Bei Sexualdelikten sind die Richter beim Verurteilen zurecht empfindlicher.

@ceevee

Nur zur Ergänzung: Als Faustregel gilt, dass bei Steuerhinterziehung erst ab einem Betrag von 1 Mio. € eine Haftstrafe verhängt wird.

Es ist übrigens noch gar nicht so lange her, da ging die Diskussion in eine andere Richtung. Da wurde kritisiert, dass man im Steuerrecht die Möglichkeit hatte, sich durch eine Selbstanzeige der Strafverfolgung vollständig zu entziehen. Das war und ist bei keinem anderen Straftatbestand möglich. Das war wirklich ein Skandal. Alice Schwarzer u. a. lassen grüßen.

Du gehst von falschen Voraussetzungen aus. Die Mindeststrafe für Kindesmissbrauch ist höher als die für Steuerhinterziehung, dasselbe gilt für tatsächlich verhängte Strafe,

Quelle für diese Behauptung? 

Stammtisch, nehme ich an.