Arbeitsamt verlangt lohnabrechnung mit recht?

9 Antworten

Deine Mutter bekommt doch sicher ALG - 2 vom Jobcenter und kein ALG - 1 von der Agentur für Arbeit,denn von da würde eine solche Aufforderung nie kommen ?

Wenn deine Mutter für euch in diesem Zeitraum kein Kindergeld mehr bekommen hat,dann müsst ihr dieser Aufforderung nicht nachkommen,denn im SGB - ll gibt es keine Unterhaltspflicht von Kindern gegenüber den Eltern.

Ihr seid also nach dem BGB - nicht zum Unterhalt verpflichtet,dass wäre nur dann der Fall wenn deine Mutter nicht mehr arbeitsfähig wäre,sie Leistungen vom Sozialamt nach dem SGB - Xll bekommen würde und ihr über eurem Selbstbehalt liegen würdet.

Das wäre der Fall wenn du und deine Schwester jeweils mehr als 100 000 € Brutto pro Jahr verdienen würdet,oder wenn deine Mutter im Heim wäre,dann stünden jedem als Selbstbehalt auf jedem Fall erst mal 1800 € Netto zu wenn man Single ist und dazu können dann noch weitere Aufwendungen und vorrangige Unterhaltspflichten geltend gemacht werden.

Da ihr also gesetzlich nach dem BGB - nicht zum Unterhalt verpflichtet seid,sollte hier eine schriftliche Erklärung deiner Mutter ausreichen,wenn wie gesagt für euch kein Kindergeld mehr bezogen wurde,denn das wäre dann auf den Bedarf eurer Mutter bei dem Einkommen anzurechnen gewesen.

Deine Mutter soll dann also in ein paar formlosen Zeilen schreiben das ihr keinen Unterhalt an sie zahlt.

Das Jobcenter wird hier sicher nach § 9 Abs. 5 SGB - ll eine Unterhaltsvermutung unterstellen und dieser kann sie dann fristgerecht durch eine schriftliche wahrheitsgemäße Erklärung widersprechen.

Es ist auch in eurem Interesse als Steuerzahler, dass deine Mutter nur Leistungen bekommt, die ihr auch zustehen. Wenn es Rückforderungen gibt, ist das doch für euch als Steuerzahler optimal.

Vermutlich handelt es sich das Jobcenter und nicht um die Agentur für Arbeit.

Ihr bildet mit Eurer Mutter eine Bedarfsgemeinschaft und damit habt Ihr selbstverständlich die Einkünfte offen zu legen.

Die anderen Steuerzahler sind dafür sehr dankbar.

auch diese antwort ist falsch. die kinder haben genügend einkommen um ihren eigenen bedarf zu decken. somit sind sie aus der bg der mutter schon lange raus. die steuerzahler sind dankbar wenn du deine falschen antworten woanders lässt.

Ja, die sind im Recht. Natürlich dürfen sie prüfen, ob deine Mutter überhaupt zu Recht Gelder bezieht - der Zeitpunkt der Prüfung ist egal.

hier gibts nix zu prüfen. es bestand keine bg, die kinder verdienen ihr eigenes geld und das entlässt sie aus der bg der mutter. mehr müssen die kinder nicht schreiben und somit läuft der sb mit seinem wunsch gegen die wand.

Deine Mutter bezieht praktisch eine Art von Sozialhilfe und kein Arbeitslosengeld I und dann wird natürlich geprüft, mit wem der Bedürftige Arbeitssuchende zusammenlebt. Dann werden Einkommen von Lebenspartnern mit einberechnet, die zu dem Leistungsempfänger kein Verwandtschaftsverhältnis haben und sich auch nicht rechtlich dazu verpflichtet haben für den Partner einzustehen und auch nicht für dessen Unterhalt aufzukommen. Das interessiert das sogenannte Jobcenter herzlich wenig.

Ganz schlimm wird es, wenn Kinder mit den Eltern zusammenleben und natürlich möchten die dann das Einkommen der Kinder wissen. Ganz schlimm sind Jugendliche betroffen, die sich ihr karges Taschengeld aufbessern wollen.

3.000,00 € sind nun wirklich jede Menge, doch warum schreiben die Eure Mutter an? Deine Mutter sollte hinschreiben, dass Ihr ihr nicht die Lohnabrechnungen geben wollt und Ihr seid ja auch dazu nicht verpflichtet, denn Ihr bezieht ja keine Leistungen. 

Dann muss die ARGE Euch erstmal um Auskunft bitten und dann seid Ihr auch auskunftspflichtig, denn Ihr seid Euren Eltern gegenüber auch unterhaltspflichtig. Eine Unterhaltspflicht besteht in auf- und absteigender Linie und da fängt das Dilemma an. Dann wohnt Ihr Alle unter einem Dach oder halt in einer Wohnung. 

Deine Mutter kann sich einen Erstberatungsschein beim Amtsgericht besorgen und damit zu einem Rechtsanwalt gehen und sich über die rechtlichen Gegebenheiten aufklären lassen und der wird auch wissen, was dann auf Euch zukommen kann und wohl auch wird.

die arge muss garnichts, die gibts nicht. schon seit jahren nicht mehr. das jc hat auch keinen anspruch auf unterlagen oder auskunft, die kinder sind nicht zu unterhalt der mutter verpflichtet. deine antwort ist also falsch und unsinn.