Wegen langer Krankheit keine Lohnabrechnung erhalten?

3 Antworten

5. Muss der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer die Lohnabrechnung übersenden und nur herausgeben?

Der Arbeitnehmer hat nur einen Herausgabeanspruch. Die Herausgabe der Arbeitspapiere ist grundsätzlich eine Holschuld, dass heisst, dass der Arbeitgeber die Lohnabrechnung nur zum Arbeitsplatz des Arbeitnehmers bringen muss. Eine Übersendung zum Arbeitnehmer nach Hause ist nicht erforderlich. Diese Regelung ist aber den wenigsten Arbeitgebern bekannt. In der Praxis ist es von daher üblich,dass die Lohnabrechnungen übersandt werden oder man übergibt diese den Arbeitnehmer. Wenn aber ein Anspruch auf Abrechnung vor den Arbeitsgerichten geltend gemacht wird, sollte beachtet werden, dass hier nicht auf Übersendung, sondern nur auf Herausgabe der Lohnabrechnung geklagt werden kann

@Maximilian112

hast du auch ne Kristallkugel ? ist ja interessant--- oder warum nennst du andere Guttenberg ?

@Zitrus18

Das war ein Insider. Versteht nicht jeder.... cu

@Maximilian112

tja.. wenn man dich halt erwischt hat.. dann kommen dumme Ausreden.. lol

https://rechtsanwaltarbeitsrechtberlin.wordpress.com/2009/05/13/lohnabrechnung-arbeitgeber-berlin/ also anscheinend ist der AG nicht gesetzlich verpflichtet, dir das postalisch zuzustellen. aber ich würde dann entweder das mit der Vollmacht machen (sicher hat jemand von deinen Leuten auch mal nen Tag frei) oder dem Arbeitgeber anbieten, ihm einen frankierten Umschlag zukommen zu lassen, damit er keine Kosten dafür tragen muss. also so entgegenkommend sollten die schon sein. und wenn du bereits vermutest, dass die dir nen Strick drehen wollen und dir nachsagen wollen, du seist gar nicht krank, würde ich dir überaus davon abraten, da selbst hinzugehen. das geht den wirklich nichts an. geh einfach nicht persönlich hin.

@maximilian112, ich bin kein Herr Guttenberg. leider war ich wohl nur mit meiner ausführlichen Antwort nicht schnell genug.

Da Du in der Regel nach 6 Wochen aus der Lohnfortzahlung rausfällst, kann er Dir für den Zeitraum danach keine Lohnabrechnungen ausstellen. Wenn es Dir um die Lohnabrechnungen der ersten 6 Wochen Deines Krankenstandes geht, so kann er Dir diese selbstverständlich auch per Post zuschicken.

Es kann schon sein, dass er sich persönlich einen Eindruck von Dir machen möchte, allerdings wäre dies nicht nötig. Falls er Zweifel an Deiner Erkrankung hat, kann er dies Deiner zuständigen Krankenkasse mitteilen und dort eine Beurteilung durch den MDK in Auftrag geben.

Auch Null Euro verdient wäre eine Verdienstbescheinigung. Bei mir im Betrieb wird jeden Monat eine entsprechende Bescheinigung geschrieben.

@Maximilian112

Und was will man dann damit? Das ist unnötig. Aussagekräftig wäre ab Anfang der 7. Woche eine Bescheinigung der Krankenkasse, aber keine "leere" Verdienstbescheinigung.

@Maximilian112

du hast ja mal überhaupt keine Ahnung.. nach 6 Wochen gibt es keine Verdienstbescheinigung mehr.. der Arbeitgeber zahlt da nämlich nichts mehr..für was stellt dein Arbeitgeber so einen Wisch aus... ? was steht da drauf ? Verdienst Brutto Nulll, und Netto auch Null ?

Ich weiß das ich da nach 6 Wochen raus falle und ich bekomme ja auch von der Krankenkasse ABER....ich muss ja in irgendeiner weise was für die Steuer erhalten oder zahlt das auch die KK? Es sind ja noch andere Steuern die auf meiner Lohnabrechnung auftauchen. Sollte/müsste ich dafür nicht auch irgendeine Art von Lohnabrechnung erhalten?

@Blablablaaaa123

nein solltest du nicht.. alles was du für deine Steuer benötigst.. steht auf den Schreiben von der Krankenkasse.. der Arbeitgeber ist komplett raus da er NICHTS mehr bezahlt... wie oft denn jetzt noch?

@Blablablaaaa123

Von deinem krankengeld werden sozialversicherungsbeiträge abgezogen und gezahlt. Lohnsteuer zahlst du im krankengeldbezug nicht mehr, die fällt nur auf lohn oder eine entgeldfortzahlung an, nicht auf eine entgeltersatzleistung wie krankengeld.

Sie haben als AN Anspruch auf Erteilung einer Lohnabrechnung.

Diese können Sie auch über einen Boten abholen lassen.

Der AG hat keinen Anspruch auf persönliche Übergabe der Abrechnung.

Ggf. können Sie Ihren Anspruch gerichtlich durchsetzen.