Warum muss man bei 860,00€ Erwerbsminderungsrente bei Medikamenten , REHA`s usw. zuzahlen?

6 Antworten

Hast Du vielleicht einen Ehepartner, dessen Einkommen angerechnet wird?

Absonsten: widersprich schonmal (um die Frist zu wahren), die Gründe für den Widerspruch kannst Du dann noch nachschieben.

Hilfe von Sozialverband wie VDK oder so holen?

Bist Du chronisch krank? Dann ist die Zuzahlungsgrenze 1% , nicht 2

Da braucht die Kasse ein Formular von nem Arzt, sue schicken Dir das zu

Das Existenzminimum ist Hartz IV (ALG II). Also Regelsatz + Kosten der Unterkunft, dürfte je nach Wohnort so um die 750 - 800 € liegen.

Mit deiner Rente liegst du über diesem Satz. Also entfallt die Befreiung.

Eine Zuzahlung bei einer REHA ist mir nicht bekannt.

eine komplette Befreiung von Zuzahlungen gibt es nicht. man hat immer eine gesetzliche Eigenbelastung zu tragen. eine Ablehnung kannst du deshalb gar nicht bekommen haben. sondern lediglich eine Berechnung deiner Belastung. und wenn du noch drunter liegst, gibts auch keine Erstattung der Kosten, die über der Belastungsgrenze liegen.

2% ist die generelle Eigenbelastung, 1% bei schwerwiegend chronisch Kranken.

die Eigenbelastung bezieht sich auf dein Jahresbruttoeinkommen.

und angerechnet werden nur gesetzliche Zuzahlungen, sprich die 5 oder 10 Euro bei rosa Rezepten, 10 Euro pro Tag im Krankenhaus oder Reha, Krankengymnastik usw.

alles andere was du aus der eigenen Tasche zahlst und ohne rosa Rezept kauft, zählt da nicht mit rein und bleibt immer zu deinen Lasten.

Fahr bei der Krankenkasse vorbei und lass dir das genau erklären
Sammle alle deine Belege über deine Medikamente und deine Aufenthalte im Krankenhaus und Reha.
Am Jahresende gehst du damit zu Krankenkasse und stellst einen Antrag auf Befreiung.

Bei so geringem Einkommen musst du bei Reha-Maßnahmen nichts dazuzahlen!
Bei einem monatlichen Nettoeinkommen unter 1.219,00 Euro entfällt eine Zuzahlung!

Und lass den Ablehnungsbescheid von deiner Krankenkasse mal von jemandem angucken, der etwas Ahnung von diesen Dingen hat. (Zur Not lass ihn dir in der Filiale der Krankenkasse genau erläutern!). Wenn dein Einkommen auch im letzten Jahr so niedrig war, müsste auf jeden Fall eine Begrenzung der Zuzahlung möglich sein!

Tamtamy  04.08.2018, 07:43

Einige Zeit später:

 Hallo! Meine Antwort war nach wenigen Minuten da, eine Reaktion von dir blieb bislang aus. Schade! Über ein 'Danke', bzw. eine positive Bewertung, hätte ich mich gefreut. Eigentlich doch übliche Höflichkeit, wenn sich jemand die Zeit genommen hat, auf eine gestellte Frage vernünftig zu antworten.