Warum ist folgendes Beispiel kein Sachdarlehensvertrag, sondern ein Mietvertrag?

3 Antworten

Das Sachdarlehen ist gem. § 607 BGB ein Darlehensvertrag über vertretbare Sachen. Gem. § 91 BGB sind dies bewegliche Sachen, die im Rechtsverkehr nach Zahl, Maß oder Gewicht bestimmt werden, also zB 1 Kilo Getreide.

Dies zeigt auch wo der wesentliche Unterschied zum Mietvertrag liegt. Beim Darlehen geht es nur darum, dass eine bestimmte Menge einer Sache (z.B 500€ oder 2kg Kartoffeln) zurück gegeben wird.

Beim Mietvertrag muss aber genau die Sache zurück gegeben werden, die dem Mieter auch überlassen worden ist.

(Sach-) Darlehn = Ich gebe dir etwas und erwarte nach einer gewissen Zeit einen Gegenstand gleicher Art und Güte zurück. Zinsen können anfallen, müssen sie aber nicht.

Miete = Ich gebe dir etwas und genau die Sache erwarte ich nach der Laufzeit zurück. Für die Zeit der Nutzung erhalte ich den Mietzins.

Leihe = Wie Miete nur ohne Mietzins; kostenlose Gebrauchsüberlassung.

Weil das Mietgut nicht in sein Eigentum übergeht.

uni1234  11.02.2017, 15:29

Die Antwort macht einfach keinen Sinn...