Warum darf in einem Arbeitszeugnis nichts Negatives drin stehen?

9 Antworten

Genauso wenig wie du eigentlich öffentlich oder vor Anderen schlecht über deinen letzten Arbeitgeber reden dürftest - geschäftsschädigend sozusagen - genauso wenig darf er das im umgekehrten Fall. Keine der beiden Parteien darf dem Anderen Schaden zufügen. Und ein schlechtes Arbeitszeugnis würde dies tun. Darüber hinaus wurde das Arbeitszeugnis früher oft auch als Druckmittel benützt.
Ich finde es auch sinnvoll, dass im Arbeitszeugnis nichts definitiv negatives stehen darf - vor Allem auch deswegen weil auch das Arbeitszeugnis viel zu viel persönliche Interpretation und aus situationsbedingten Inhalten besteht. Wenn sich der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer nicht riechen können passt es halt nicht - heißt nicht im Umkehrschluss dass der Arbeitnehmer doof ist. Es gibt auch viele Chefs die schlichtweg zu viel erwarten - und es gleich negativ auslegen wenn man nicht 20 Überstunden die Woche macht. Den Arbeitnehmer dann als faul im Arbeitszeugnis hinzustellen wäre nicht akzeptabel. Gibt viele solche Beispiele.

Ein Arbeitszeugnis, welches nicht negativ geprägt sein darf, ist schlicht und ergreifend der beste Mittelweg für alle um aus einem früheren Verhältnis auszusteigen. Die ganzen aktuell verwendeten versteckten "Klauseln" sind etwas zu viel interpretierbar insofern auch nicht gut. Man kann übrigens auch hier eine Änderung beantragen, wenn diese Klauseln verwendet wurden. Zumindest in Österreich.

Eine Änderung dieser Regelung würde zur Schlechterstellung des Arbeitnehmers führen und das ist - gerade in aktuellen Zeiten - absolut nicht sinnvoll.

Weil das Arbeitszeugnis eine eher subjektive Leistungsbeurteilung des jeweiligen Arbeitsgebers ist, während bspw. Schulnoten von extra dafür ausgebildeten Lehrern, unter klaren Rahmenbedingungen viel objektiver vergeben werden können.

Zum Schutz vor übler Nachrede oder dem Verbauen des zukünftigen Berufslebens, denn bei gleicher Qualifikation soll jeder Arbeitnehmer potentiell die gleichen Chancen bei einer Bewerbung auf eine neue Stelle haben.

So zumindest die Theorie, dass es in der Realität natürlich anders aussieht (intern versprochene Stellen, Vetternwirtschaft, Code-Sätze im Arbeitszeugnis) ist wieder eine andere Geschichte.

In einem Zeugnis muss immer die Wahrheit stehen. (Frei nach der Bibel --> Du sollst kein falsch Zeugnis geben) :-)

Gleichermaßen, darf aber ein Zeugnis, den weiteren beruflichen Lebensweg nicht beeinträchtigen. Es MUSS wohlwollend geschrieben sein.

Da negative Äußerungen aber genau das das tun (nicht wohlwollend sein), wurde der Weg gewählt "Negatives" in vom von positiven Abstufungen zu umschreiben oder gar Beurteilungen die schlecht ausfallen würden, einfach wegzulassen.

 

Die berühmteste Form die man wohl kennt ist:

"Erledigte die Aufgaben stets zur vollsten Zufriedenheit"

"Erledigte Aufgaben zur Vollsten Zufriedenheit"

"Erledigte Aufgaben zur Zufriedenheit"

"War bemüht die Aufgaben zu unserer Zufriedenheit zu erledigen"

"War stets bemüht die Aufgaben zu unserer Zufriedenheit zu erledigen"

Solche Codes gibt es viele. Aber in der neueren Zeit geht man mehr und Mehr davon ab, diese Formulierungen, die einer unglaublich hohen Interpretation unterliegen, nicht mehr zu verwenden.

Dem Mitarbeiter wird nahegelegt, kein "qualifiziertes Zeugnis" zu verlangen. :-)

Man darf kein wirklich negatives Arbeitszeugnis ausstellen um die berufliche Zukunft des ehemaligen Arbeitnehmers nicht zu gefährden. Wäre unfair.

Allerdings gibt es schon eine Art Geheimcode, bzw kann man auch viel zwischen den Zeilen herauslesen. Wenn da zum Beispiel geschrieben wird, dass der Mitarbeiter immer "sehr Kommunikativ war" kann man damit ausdrücken, dass er den Großteil seiner Arbeitszeit damit verbracht hat, zu telefonieren oder mit den Kollegen zu plaudern.

Wenn ein Arbeitgeber wirklich SEHR unzufrieden mit dem Mitarbeiter war, kann er auch gar kein Arbeitszeugnis ausstellen sondern einfach nur bestätigen, dass der Mitarbeiter einmal für ihn tätig war.

 

DarthMario72  17.02.2017, 11:52

Wenn ein Arbeitgeber wirklich SEHR unzufrieden mit dem Mitarbeiter war, kann er auch gar kein Arbeitszeugnis ausstellen sondern einfach nur bestätigen, dass der Mitarbeiter einmal für ihn tätig war.

Das ist nicht richtig. Wenn der AN ausdrücklich ein qualifiziertes Zeugnis verlangt, muss der AG auch ein solches Zeugnis ausstellen.

Ein Arbeitszeugnis muss nicht nur wohlwollend formuliert sein, genau so gilt auch der Grundsatz, dass das Zeugnis wahrheitsgemäß sein muss.

Insofern darf sehr wohl etwas negatives im Zeugnis stehen, es muss nur eben nett verpackt sein.

Als Arbeitnehmer hat man Anspruch auf ein durchschnittliches Zeugnis, sprich auf eins mit der Note "befriedigend". Möchte man als AN ein besseres haben, wäre man im Streitfall beweispflichtig. Umgekehrt wäre der AG beweispflichtig, wenn er ein schlechteres Zeugnis ausstellen will.

Schlechte Arbeitszeugnisse darf es also durchaus geben, wenn der Arbeitnehmer tatsächlich so eine Flachpfeife ist...