Arbeit im Familienbetrieb bei Bewerbung angeben?

2 Antworten

Klar kannst du das mit angeben und im Familienbetrieb ist es auch normal nicht dafür bezahlt zu werden.

Habe ich auch so gemacht. Und natürlich habe ich "Familienbetrieb" geschrieben, ist ja keine Schande.

Ahnungslos19997 
Fragesteller
 07.08.2018, 14:31

Danke für die Antwort,

ich will mich bei einer Unternehmensberatung bewerben und weis halt das dort eigentlich eher große Konzerne für vorherige Arbeitserfahrungen mehr angesehen sind und habe ein wenig bedenken das wenn man "Familienunternehmen" hört nur an "kleine" Firmen denkt.

Cora1205  07.08.2018, 14:35
@Ahnungslos19997

Die Alternative wäre ein Schüler/Student ohne jede Erfahrung und Durchblick. DU lernst es von der Picke auf...wer hätte da wohl mehr Chancen? Und auch große Konzerne sind daran interessiert, nicht nur die Sicht aus der "Chef-Etage" zu haben...schließlich ist der Arbeiter das Gold der Firma!

Viel ERFOLG!

Ahnungslos19997 
Fragesteller
 07.08.2018, 15:01
@Cora1205

Sollte mir vielleicht nicht all zu viele Gedanken machen, machst mir aber Mut also nochmal Danke !

Deine Eltern wären gut beraten, diese Konstruktion mal mit ihrem Steuerberater zu besprechen. Mein erster Gedanke war nämlich auch "Schwarzarbeit".

Lohn/Gehalt muss nicht zwingend in EUR und Cent bestehen. Auch ein Firmenwagen ist Gehalt und muss versteuert werden. Gleiches gilt für Mahlzeiten, eine Firmenwohnung, Übernahme von Ausbildungskosten usw.

Bei reinen Familienbetrieben wird schon mal ein Auge zugedrückt. Trotzdem sollten Deine Eltern das klären.

Davon unabhängig kannst Du Dir natürlich Arbeitszeugnisse ausstellen lassen und die Berufserfahrung in den Bewerbungen angeben.

Ahnungslos19997 
Fragesteller
 07.08.2018, 14:27

Es gibt so einen schönen Begriff der heißt "familiäre Beistandspflicht", womit das Thema mit der "Schwarzarbeit ohne Lohn oder Gehalt" vom Tisch wäre. Das ich bei meinen Eltern unangemeldet und unentgeltlich Arbeiten darf weis ich.

Das ich bei meinen ELTERN wohnen, essen und leben darf ohne was dafür zu zahlen während meines Studiums ist nichts was mit Schwarzarbeit zu tun hat in diesem Fall. Sie finanzieren mir das Studium auch noch die nächsten 2 Jahre weiter wenn ich jetzt aufhöre bei ihnen zu arbeiten.

Meine Frage war eher ob ich dann auch (unangemeldet) ein Arbeitszeugnis ausstellen kann...

also danke der letzte Satz beantwortet diese Frage.