Warensendung kommt nicht an - Quittung nicht vorhanden

6 Antworten

Dumm gelaufen für dich. Der Verkäufer muß nur dann, wenn er versichert versendet, auch einen Nachweis erbringen; bei einer Warensendung bekommt den auch niemand. Du hast die preiswertere Versandform gewählt - und das bedeutet im Verlustfall - Pech für dich.

Frage bei dem Versender an, ob er bereit ist, auf Kulanz einen Teil des Schadens mitzutragen. Stellt er sich allerdings stur, bleibst du auf dem gesamten Schaden hängen...

Ihr erzählt alle so einen Quark! Ein Verkäufer der nicht beweisen kann, dass er Ware versendet hat (egal ob Privat oder Gewerbe) muss die Ware nochmals versenden oder das Geld erstatten.

Dann könnte ich nämlich massenhaft Sachen verkaufen die ich nicht besitze, warte auf das Geld und behaupte dann jedes Mal, dass ich die Ware versendet habe und der Käufer halt Pech hat wenn nichts ankommt. Das ist Quark. Ein Versand muss beweisbar sein.

Selbst wenn du etwas verkaufst und der Kunde zahlt per PayPal, dann bekommt der Kunde sein Geld von PayPal zurück, wenn keine Ware ankommt und der Verkäufer den Versand nicht beweisen kann. Lt. PayPal-AGB werden nur offizielle Einlieferungsbelege der großen Versandunternehmen akzeptiert. Also Post, DHL, Hermes, DPD usw. usw. usw. Hat der Verkäufer das nicht, dann gilt die Ware als nicht versandt und der Kunde bekommt sein Geld zurück.

@GoetheDresden

Ja, in dem Sinne gebe ich Dir Recht. Was ist aber, wenn die Käuferin die unversicherte Warensendung absichtlich so gewählt hat, obwohl versicherter Versand als Paket oder Einschreiben ebenfalls angeboten war, um Geld zu sparen???

Ich hab auch langjährige Ebay-Erfahrung. Die Käufer sind geizig und mäkeln immer an den Versandkosten rum, auch wenn man nur das Porto weiterreicht.

Bei einem preisgünstigen Artikel wählt JEDER Warensendung. Sollte ich als Verkäufer darauf bestehen "aber nur Einschreiben" bleibt man auf der Ware hocken. Was ist, wenn es der Verkäufer aber beweisen kann? Nehm ich mir nen Zeugen, der beim Einpacken und Abgabe bei der Post dabei war, die Adresse geprüft hat und ein Protokoll darüber schreibt mit Datum und Uhrzeit, dann kann ich den Versand beweisen.

Hilft aber der Fragestellerin alles nichts! Warensendung ist eigentlich immer Mist. Dauert lang, kann verschwinden und ist manchmal so unzureichend verpackt, daß nur ein leerer, aufgerissener Umschlag ankommt. Hatte ich auch schon.

Vielen Dank jedoch Herr Goethe, für diese fundierten Infos, ich werde es mir merken!

@GoetheDresden

...sorry- ich wusste nicht, das du nicht aus Deutschland kommst. Denn in Deutschland gibt es eine andere gesetzliche Grundlage als die von dir dargestellte...

Im Falle eines unversicherten Versand trägt der Käufer nach deutschem Gesetz die Verantwortung für Schäden oder gar Verlust der Ware auf dem Lieferweg. Grundlage hierfür bildet § 447 Abs. 1 BGB:

§ 447 BGB - Gefahrübergang beim Versendungskauf
(1) Versendet der Verkäufer auf Verlangen des Käufers die verkaufte Sache nach einem anderen Ort [...], so geht die Gefahr auf den Käufer über,
sobald der Verkäufer die Sache [...] der [...] zur Ausführung der Versendung bestimmten Person [...] ausgeliefert hat.

Tacheles heißt es nicht anderes als: Geht die Ware auf dem Lieferweg verloren oder wird es beschädigt, geht es auf Ihre eigene Kappe. Es ist - kurz gesagt - Selbstverschulden. Sie haben in diesem Zusammenhang weder das Recht auf Nachlieferung, noch können Sie nachträglich den Kaufpreis zurückverlangen oder mindern. Wenn die Ware jedoch aufgrund von unsachgemäßer Verpackung beschädigt wird, obliegt es Ihrer Pflicht, dies dem Verkäufer nachzuweisen. Am besten Fotos von geschlossenem und geöffnetem Päckchen, Brief - oder um welchem Sendungsgut es sich auch immer handelt - machen und den Verkäufer mit den Bildern konfrontieren.

Quelle: ebay

Tor der Schatten, du verwechselt hier etwas!

Dass die Gefahr bei Versand auf das Transportunternehmen übergeht ist klar, aber der Verkäufer muss beweisen, dass er die Ware überhaupt versendet hat! Das hat nichts mit BGB §447 zu tun. Der regelt nur den Gefahrenübergang, aber nicht die Nachweispflicht, dass die Ware versendet wurde!

@GoetheDresden

Was glaubst du wohl, warum z. B. PayPal auf Seiten des Käufer ist (lt. AGB), wenn dieser etwas kauft, was aber nicht ankommt und der Verkäufer den Versand nicht beweisen kann (Einlieferungsbeleg)? Denke mal darüber nach. Ohne Einlieferungsbeleg kein Beweis, dass der Verkäufer die Ware je versendet hat. Deshalb Geld zurück an den Käufer.

Und so ist es auch bei Gericht: Kann ein Verkäufer nicht beweisen, dass er etwas an die Post oder DHL oder Hermes übergeben hat, dann bekommt der Käufer Recht. Das hat auch nichts mit Gefahrenübergang zu tun. Diesen müsste der Verkäufer beweisen - und das kann er ohne Einlieferungsbeleg nicht.

@GoetheDresden

Deshalb sollte man z. B. zur Weihnachtszeit auch keine Geldscheine in normale Briefe oder Einschreiben legen. Die sind nicht versichert! Brief weg = Geld weg!

Wenn es ein gewerblicher Verkäufer ist, haftet er für den Versand, er muß die Ware nochmal schicken.

Wenn es ein privater Verkäufer ist, haftet er nicht. Die Ware ist weg und du hast Pech. Vor allem, wenn Du zwischen versichertem und unversichertem Versand wählen konntest und die Billigvariante Warensendung gewählt hast. Für eine Warensendung gibt es keinen Beleg über die Einlieferung. Eine Quittung über das Porto besagt gar nichts!

Es könnte aber auch sein, daß die Warensendung noch kommt. War sie recht dick, paßte sie nicht in den Briefkasten? Vom Postboten bei Nachbarn abgegeben, die jetzt warten, daß Du Dein Zeug bei ihnen abholst? Hinterlegungsbenachrichtigungen werden nur bei Paketen in den Briefkasten gelegt.

Wie hoch ist denn der Warenwert?

Auch ein privater Verkäufer haftet! Auch ein privater Verkäufer muss beweisen können, dass er eine Ware tatsächlich versendet hat.

@GoetheDresden

Und wie muss er das beweisen??

@Horsygirly

Durch einen Einlieferungsbeleg. Da er diesen bei einer Warensendung aber nicht bekommt, kann er es nicht beweisen und muss die Ware entweder nochmal versenden oder das Geld erstatten.

Bei Warensendungen bekommt man keine Quittung (also keinen Enlieferungsbeleg). Sie bekommt höchstens eine Quittung, dass sie das Porto bezahlt hat. Das zählt aber nicht als Quittung für den Versand. Warensendungen können allerdings bis zu 10 Tagen dauern, weil es sich dabei um eine Sonderform des Versandes handelt! Darauf hat der Absender keinen Einfluss! Wenn es länger dauert, muss sie dir die Ware nochmal senden oder dir dein Geld erstatten, denn sie muss beweisen, dass sie die Ware an die Post übergeben hat - und das kann sie wohl nicht.

Unsinn...ist in D anders geregelt...

@Zackentod

Achja? Und wie ist das in Deutschland geregelt? Das interessiert mich sehr!

Warensendungen dauern zwar etwas länger, aber 3 Wochen wäre schon extrem lang.

Was willst Du denn für einen Beleg sehen? Das könnte nur der Kassenzettel sein und der sagt ja überhaupt nichts aus. Ich kann mir auch was anderes bei der Post kaufen und 1,90 bezahlen und Dir dann diesen Beleg vorlegen.

Wenn unversicherter Versand vereinbart ist, so wird das wohl Dein Problem sein. Ich kann Dir nur wünschen, dass es nicht viel gekostet hat.

Unversicherter Versand entbindet den Verkäufer nicht von seiner Pflicht den Versand der Ware zu beweisen!

@GoetheDresden

und wie soll das bei einer Warensendung der Fall sein?

@mamaundkind

Ein schlauer Verkäufer versendet nicht unversichert, weil er die rechtlichen Nachteile kennt, wenn die Ware nicht ankommt. Ich habe früher auch Dinge bei eBay oder Amazon verkauft und IMMER versichert versendet. Wenn der Wert nicht über 25,- Euro liegt, dann reicht sogar ein Einschreiben, denn das ist bis 25,- Euro versichert.