wann wird die Polizeiakte gelöscht?
Im März 2011 mit 11 hat ich ladendiebstahl begangen und wollt gerne wissen ob die gelöscht wurde , also 4 Jahre März 2015
8 Antworten
Auf der Grundlage von § 43 Abs. 3 SächsPolG ist die Dauer der Speicherung auf das erforderliche Maß zu beschränken. Für polizeiliche Dateien sind Prüfungstermine oder Aufbewahrungsfristen festzulegen, an denen spätestens überprüft werden muss, ob die suchfähige Speicherung von Daten weiterhin zur Aufgabenerfüllung der Polizei erforderlich ist. Die Fristen dürfen bei Erwachsenen zehn Jahre, bei Jugendlichen fünf Jahre und bei Kindern zwei Jahre nicht überschreiten (§ 43 Abs. 4 SächsPolG).
Nein das bleibt immer aktenkundig auch wenn du nicht strafmündig bist mit deinen 11 Lenzen.
Ich glaube das wird irgendwann gelöscht
Mit 11 bist du noch gar nicht strafmündig, Da gibt es keine Akte.
Da du minderjährig warst, müsste man das raus löschen können aber wenn dann musst du das beantragen. Das passiert nicht automatisch.. also einfach zum Amt und nachfragen!
Mit 11 bist du noch nicht strafmündig, also gibts da auch keinen "Eintrag" in der gemeinten Form. Richtig ist jedoch, dass bei den Behörden "Vorgangsakten" geführt werden. Diese kommen mitunter dann wieder - vor Gericht - zum Gespräch, wenn es nun im strafmündigen Alter zu weiteren Delikten kommt.