Wann Nachlassverzeichnis fordern?

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Sie haben als Pflichtteilsberechtigter den in § 2314 BGB bestimmten Anspruch auf Auskunft über den Bestand des Nachlasses und können, falls dieser Anspruch nichtr erfüllt wird, eine Klage auf Auskunft gegen die Erbin erheben bzw. von ihr verlangen, dass ein notarielles Nachlassverzeichnis erstellt wird. Da Sie als Sohn des Erblassers m.E. einen gesetzlichen Erbteil von 1/2 hätten (neben der Ehefrau des Vaters), betrüge ihr Pflichtteil 1/4 des Nachlasswertes in Geld (nicht in Beteiligung an dem Nachlass !). Beauftragen Sie einen auf Erbrecht spezialisierten Anwalt, wenn Ihrem Verlangen auf Auskunft nicht oder nicht ordnungsgemäß entsprochen wird.

Sie als Pflichtteilsberechtiger können die Auskunft und den Pflichtteil verlangen. Beachten sie das für den Pflichtteil eine 3 jährige Verjährungsfrist gilt.

Das Nachlassgericht intressiert das gar nicht, das gibt ihnen nur das Testament bekannt.

Woher ich das weiß:Recherche
Darauf bin ich nicht eingegangen.

dumm gelaufen, wärst nur drauf eingegangen

klingt wie ein Berliner Testament, du hast nun Anspruch auf den Pflichtteil. den must du selbst einfordern, das kann auch über ein Anwalt laufen. der fordert ein Vermögensverzeichnis an. Danach wird der Pflichtteil berechnet. Anwaltskosten werden vom Erben eingefordert

douschka 
Fragesteller
 22.03.2022, 22:43

Nicht dumm gelaufen. Es wurden sehr viele Abzüge im Voraus eingeplant. Jahrelang Pflegeheim, Umbauten usw. und entsprechend abgezogen. Das traf alles nicht ein. Ich sollte "abgeschmatzt" werden.

Hätte das letzte Hemd für meinen Vater gegeben, wenn es ihm geholfen hätte. Wollte, dass alles Geld für seine Behinderung eingesetzt würde. Nichts dergleichen passiert!