Wann muss ich spätestens die Wohnungsübergabe machen?

5 Antworten

Wenn tatsächlich in deinem Bundesland der Samstag ein Feiertag ist (Allerheiligen, ist nicht bundesweit einheitlich) ist die Rückgabe am nächst folgenden Werktag durchzuführen (hier am 3.11.14). Ist der 1.11. (Samstag) kein Feiertag sondern ein Werktag), ist an diesem Tag von rechts wegen die Rückgabe durchzuführen.

Fällt das Ende der Kündigungsfrist auf einen Sonn- oder Feiertag, so verschiebt sich die Frist auf den nächsten Werktag. Bei Dir wäre das also der Montag.

Geregelt ist das im Paragraphen 193 BGB.

Selbst wenn der Samstag kein Feiertag wäre, hättest Du bis Montag Zeit.

Der 31.10. ist kein bundeseinheitlicher Feiertag. In NRW müsste sie zu dem Tag raus.

@ChristianLE

Danke für die Info

@Angelus2012

Nicht zu dem, sondern an dem Tag, so jedenfalls die gesetzlichen Vorgaben.

@ChristianLE

Nein, stimmt eben nicht. Montag und gut ist!

Also, einige Antworten der Alleswisser irritieren mich doch sehr. Aufgrund der gesetzlichen Vorgaben hat die Rückgabe nach dem Mietende 31.10. am nächsten Werktag tagsüber zu erfolgen. Alles doch ganz einfach. Viel Glück.

Erstmal danke für deine Antwort.... also wenn das Mietverhältniss am 31.10.2014 endet an einem Freitag würde die Übergabe am 01.11.2014 statt finden an einem Samstag dies ist aber ein Feiertag ( Allerheiligen) dann käme der Sonntag und am Montag dann die Übergabe ? ! das wäre dann der nächste Werktag ! Hmm

@espanola6989

... der Samstag zählt nicht als Werktag, so jedenfalls die gesetzlichen Vorgaben.

Das Gesetz besagt: Letzter Tag ist 31., bis dahin hat das gelaufen zu sein. Feiertage, Wochenende danach.. nicht Vermieter, DU hast das zeitig hinzukriegen.

Aufschub ist Kulanz, da muss der Vermieter sich nicht drauf einlassen.

Das Gesetz besagt dummerweise etwas ganz anderes. Schau mal in den § 193 BGB

@ChristianLE

Ich korrigiere: Alles OK, Irrtum meinerseits.

@ChristianLE

Wieso Irrtum? Rückgabe am Montag, alles doch ganz einfach, oder?

§ 193 Sonn- und Feiertag; Sonnabend Ist an einem bestimmten Tage oder innerhalb einer Frist eine Willenserklärung abzugeben oder eine Leistung zu bewirken und fällt der bestimmte Tag oder der letzte Tag der Frist auf einen Sonntag, einen am Erklärungs- oder Leistungsort staatlich anerkannten allgemeinen Feiertag oder einen Sonnabend, so tritt an die Stelle eines solchen Tages der nächste Werktag.

Du musst die Wohnung spätestens am 31.10. übergeben haben, alles andere wäre Kulanz vom Vermieter, denn er könnte die Wohnung ja auch schon zum 01.11. an die nächsten vermietet haben.

Stimmt leider nicht. Siehe § 193 BGB.

@ChristianLE

Das wäre aber nur der Fall, wenn der 31.10. in ihrem Bundesland ein Feiertag wäre.hier in NRW ist dem nicht so.

@Angelus2012

Wie bitte? Aufgrund der gesetzlichen Vorgaben hat die Rückgabe nicht während, sondern nach Ende des Vertragsverhältnisses zu erfolgen und dies kann nun einmal nicht der 31.10. sein, der 1. ist ein Sonnabend, der 2. ist ein Sonntag und somit bekommt die Mieterin das Ding am Montag zurück. Alles doch ganz einfach, oder?