wann muss ich erschließungskosten bezahlen

1 Antwort

Habe ich jetzt nicht ganz verstanden. Wenn da doch bereits ein Haus steht, ist bis dahin denn nicht erschlossen? Und wenn dieser Besitzer noch weiter erschließen möchte (sind die anderen Grundstücke auch ihm?) dann hat er in der Regel die Kosten zu tragen, legt sie später auf die Käufer der anderen Grundstücke um und meistens wird die neue Straße dann an die Gemeinde/Stadt übergeben.

noventaduo 
Fragesteller
 09.11.2012, 13:06

wir haben Anschlusskosten für Kanalisation bezahlt. Der Hausbesitzer auch. Nun soll die Straße bitumiert / gepflastert (was auch immer) und Beleuchtung bekommen. Das ist der Punkt. Pro m² sind um 5 € voranschlagt. Und das müssen alle Grundstücksbesiter bezahlen, auf WUnsch des einen, der gern eine feste Straße möchte. Darauf bezieht sich die Frage. Mußt nicht eine Mindestmenge an bebaute Grundstücke sein, um es zu fordern.

pharao1961  09.11.2012, 13:21
@noventaduo

Diese Vorgehensweise kenne ich so nicht. Wer "ein Stück Strasse" haben möchte, muß bezahlen und wer keine will, braucht nix zu bezahlen? Wenn hier Neubaugebiete erschlossen werden (habe ich auch schon gemacht) dann werden alle Kosten auf jeden umgelegt. Da frage ich doch nicht die einzelnen Kunden ob sie was haben wollen. Stell dir mal vor, der eine möchte ein Stück Strasse, der andere möchte eine Lampe, der andere nicht. Dann sähe es ja bald bei uns so aus wie in einem Hinterhof in Palermo. Das kleinste was ich je erschlossen habe, war eine Strasse mit 4 Grundstücken und da mußte jeder anteilig alles bezahlen (Strasse, Beleuchtung, Kanal, Gas, Wasser, Strom, Telefon,...)