Wann ist eine Wohnung bezugsfertig! wie sollte der Fußboden sein

6 Antworten

Meiner Meinung nach...eine Wohnung ist bezugfertig, sobald sie bewohnbar ist. Wichtig ist, dass Sicherheit, Ver- und Entsorgungen gewährleistet sind, also baurechtlich unbedenklich.

Bodenbelag, Tapeten usw. sind dagegen zweitrangig........wenn allerdings der Fussboden nur aus Estrich besteht, ist es für mich keine bezugsfähige bzw. bezugsfertige Wohnung, aber das muss mit dem Vermieter abgesprochen werden...vielleicht bietet er dem zukünftigem Mieter eine Auswahl von Bodenbelegen an?

Kommt auf den Mietvertrag an... Wenn darin festgehalten ist, dass der Mieter für den Bodenbelag selber zuständig ist und diesen nach Auszug auch selbst entfernen muss, wieso nicht? Das gibt es öfter. Ob man eine Wohnung so schnell vermietet, weiß ich nicht. Aber es gibt auch durchaus Kunden, die lieber selber den Fußboden gestalten und keinen Wert auf vorhandenes Parkett, Laminat, PVC oder Teppichbodenbelag legen. Wichtig ist, dass der Estrich sauber und eben ist.

Der blanke Estrich wird gemeinhin nicht als bewohnbarer Boden bezeichnet. Ob die Wohnung dennoch bezugsfertig sein kann, hängt auch von konkreten vertraglichen Vereinbarungen im Einzelfall ab: Ist z.B. im Mietvertrag vereinbart, dass der Mieter Bodenbeläge auf eigene Kosten und eigene Gefahr einbringt, ist eine Wohnung mit Estrichboden bezugsfertig, obwohl sie noch nicht bewohnbar ist. Was sagt denn Dein Vertrag?

Nein, eine Wohnung in der nur der blanke Estrich vorhanden ist, kann man nicht als bezugsfertig ansehen.

Der Bodenbelag sollte schon vorhanden sein.Vorher kann man nicht von bezugsfertig sprechen!