Wann ist der Betriebsrat nicht mitbestimmungsberechtigt?
1. die Firma möchte für kommendes Jahr 3 Wochen Betriebsferien einführen
2. durch Umstellung eines neuen Computerprogramms fällt ein erhöhter Arbeitsaufwand an
3. die Firma möchte expandieren und deshalb außerhalb Europa Märkte erschließen. Die Mitarbeiter fühlen sich übergangen.
4. durch produktionsstockungen letzten Jahres will die Geschäftsleitung Grundsätze für die Urlaubsplanung aufstellen.
5. da die Diebstähle sich im Lager häufen möchte die Geschäftsleitung Kameras installieren.
Vielen Dank schonmal!
6 Antworten
1.,2.4. und 5. fällt unter § 87 Mitbestimmungsrechte Betriebsverfassungsgesetz. Hier geht ohne Betriebsrat gar nichts.
Der Arbeitgeber muss den BR nicht nur informieren sondern auch mitbestimmen lassen. Keine Seite kann in diesen Angelegenheiten wirksam ohne die andere handeln. Wenn keine Einigung (Betriebsvereinbarung) erzielt werden kann, muss die Einigungsstelle angerufen werden.
Bei 4. würde ich als Betriebsrat den Wirtschaftsausschuss beauftragen, sich hier mal die genauen Zahlen anzuschauen damit Rückschlüsse auf die Auswirkungen im heimischen Betrieb getroffen werden können. Eine zwingende Mitbestimmung wie im § 87 sehe ich hier allerdings nicht.
Betriebsferien geht nicht ohne BR
erhöhtes Arbeitsaufkommen hört sich nach Überstunden an, nicht ohne BR
Urlaubsplanung nicht ohne BR, Grundsätze erst recht
Kameras im Betrieb nur mit BR
1. Müsste es der Betriebsrat selbst wissen, ansonsten wird er von der Gewerkschaft informiert und instruiert.
ansonsten ist wie 2. kann er sich bei der Gewerkschaft informieren und instruieren lassen.
Die Antworten findest du alle im Betriebsverfassungsgesetz Zu unterscheiden ist dabei zwischen dem Recht auf Mitbestimmung und dem auf Mitwirkung (welches ein Recht geringerer Qualität ist).
3. die Firma möchte expandieren und deshalb außerhalb Europa Märkte erschließen. Die Mitarbeiter fühlen sich übergangen.
wieso fühlen sich die MA übergangen wenn ihre arbeitsplätze gesichert werden?
vielleicht werden auch Arbeitsplätze ausgelagert......
davon steht nix in der frage
Weil dieser Euphemismus meist bedeutet: Wir bauen woanders ein Werk, wo man billiger produzieren kann und bauen dann im Inland Arbeitsplätze ab.
davon steht nix in der frage
Aber du gehst davon aus, dass dadurch Arbeitsplätze gesichert werden, während tatsächlich das oftmals der erste Schritt zum Abbau von Arbeitsplätzen ist.
Trotzdem: Ist nicht mitbestimmungspflichtig.
und 2. ?