Wann ist der Betriebsrat nicht mitbestimmungsberechtigt?

6 Antworten

1.,2.4. und 5. fällt unter § 87 Mitbestimmungsrechte Betriebsverfassungsgesetz. Hier geht ohne Betriebsrat gar nichts.

Der Arbeitgeber muss den BR  nicht nur informieren sondern auch mitbestimmen lassen. Keine Seite kann in diesen Angelegenheiten wirksam ohne die andere handeln. Wenn keine Einigung (Betriebsvereinbarung) erzielt werden kann, muss die Einigungsstelle angerufen werden. 

Bei 4. würde ich als Betriebsrat den Wirtschaftsausschuss beauftragen, sich hier mal die genauen Zahlen anzuschauen damit Rückschlüsse auf die Auswirkungen im heimischen Betrieb getroffen werden können. Eine zwingende Mitbestimmung wie im § 87 sehe ich hier allerdings nicht.

Betriebsferien geht nicht ohne BR

erhöhtes Arbeitsaufkommen hört sich nach Überstunden an, nicht ohne BR

Urlaubsplanung nicht ohne BR, Grundsätze erst recht

Kameras im Betrieb nur mit BR

1. Müsste es der Betriebsrat selbst wissen, ansonsten wird er von der Gewerkschaft informiert und instruiert.

Maximilian112  24.11.2016, 12:54

und 2. ?

bikerin99  24.11.2016, 12:56
@Maximilian112

ansonsten ist wie 2. kann er sich bei der Gewerkschaft informieren und instruieren lassen.

Die Antworten findest du alle im Betriebsverfassungsgesetz Zu unterscheiden ist dabei zwischen dem Recht auf Mitbestimmung und dem auf Mitwirkung (welches ein Recht geringerer Qualität ist).

3. die Firma möchte expandieren und deshalb außerhalb Europa Märkte erschließen. Die Mitarbeiter fühlen sich übergangen.


wieso fühlen sich die MA übergangen wenn ihre arbeitsplätze gesichert werden?


Maximilian112  24.11.2016, 12:53

vielleicht werden auch Arbeitsplätze ausgelagert......

clemensw  24.11.2016, 12:55

Weil dieser Euphemismus meist bedeutet: Wir bauen woanders ein Werk, wo man billiger produzieren kann und bauen dann im Inland Arbeitsplätze ab.

Reviewer  24.11.2016, 12:57
@clemensw

davon steht nix in der frage

clemensw  24.11.2016, 13:02
@Reviewer

Aber du gehst davon aus, dass dadurch Arbeitsplätze gesichert werden, während tatsächlich das oftmals der erste Schritt zum Abbau von Arbeitsplätzen ist.

Trotzdem: Ist nicht mitbestimmungspflichtig.