Wann ist Arbeitsbeginn als Call Center Agent?

10 Antworten

Dort wo ich gearbeitet habe gab es eine Rüstzeit. D.H wir brauchten 7 Minuten um uns überall anzumelden. War 8 Uhr Arbeitsbeginn musste man spätestens 7:53 Uhr da sein. Die Rüstzeit wurde nachträglich gutgeschrieben.

Je nachdem wie das bei euch ist. Aber bei uns hies 8-16 Uhr ab 8 Uhr in der Leitung. Das man dir wegen einer Minute eine Abmahnung erteilt ist natürlich echt mies. Vielleicht haben sie auch nur nach einem Grund gesucht. Haben sie dich denn vorher mündlich ermahnt? Habt ihr keinen Betriebsrat?

Dann solltest du mal schauen, wie deine Kollegen das händeln und ggfs. ein paar Minuten früher antreten. Letzte Instanz wäre, mit deinem Vorgesetzen in Ruhe darüber zu reden und ihm auch zu sagen, dass das mit dem Rechnerhochfahren eben seine Zeit dauert. Dafür kann er dir ja mal über die Schulter schauen und sich selber davon überzeugen. Pünktlich warst du ja, wenn du um 8 Uhr anfangen sollst....

Du solltest der Abmahnung widersprechen. Natürlich kann der AG die Arbeitszeit auf 7.50 Uhr festlegen- dann ist zu diesem Zeitpunkt aber auch Arbeitsbeginn. Das hochfahren des Pc´s gehört zu den sogenannten Rüstzeiten und ist Arbeitszeit. Wenn du laut Vertrag um 8 Uhr Arbeitsbeginn hast, musst du auch keine Minute früher erscheinen. https://www.betriebsrat.de/portal/arbeitszeit/t/hochfahren-des-rechners-6593.html

PeterSchu  17.03.2017, 18:38

Einer mündlichen Abmahnung würde ich nie (!!!) widersprechen. Warum sollte ich etwas schriftlich festhalten, was der Betrieb selbst nicht offiziell dokumentiert hat?

Ja das kommt darauf an was in deinem Arbeitsvertrag geregelt ist.

Wenn dort steht Arbeitsbeginn um 8:00 dann MUSST du auch um Punkt 8:00 fertig und eingeloggt sein. Ich meine trotzdem das dein Chef ein ganz schönes A*******h ist dich wegen einer Minute zu verwarnen aber ja er hat das Recht.

Frankfurt69 
Fragesteller
 17.03.2017, 08:48

also ist nicht arbeitsbeginn wenn man im büro ankommt , sondern wenn man rechner hochfährt und sich eincheckt?

Blanus  17.03.2017, 08:54
@Frankfurt69

Nein Arbeitsbeginn ist im VERTRAG festgelegt. Bei mir ist es z.B 7 Uhr also MUSS ich um 7 Uhr soweit sein das ich meine Arbeit mache. Wenn ich nun schon 20min früher im Büro bin dann ist das egal außer natürlich man hat gleitzeit wo es wichtig ist wann man kommt ;D

PeterSchu  17.03.2017, 18:36

Arbeitsbeginn ist dann, wenn man mit der Arbeit anfängt. Und das Hochfahren des Rechners gehört zur Arbeit.

Der Arbeitsbeginn ist der Zeitpunkt, an dem Du deine eigentliche Arbeit beginnst.

Ist das bei Dir 8.00 Uhr, dann musst Du zu diesem Zeitpunkt eingeloggt, bzw. arbeitsbereit sein.

PeterSchu  17.03.2017, 18:41

Was ist für dich die "eigentliche" Arbeit?

Jede Tätigkeit, die mit dem Betrieb zu tun hat, ist Arbeit. Auch das Hochfahren des Rechners. Keine Arbeit wäre allenfalls, die Jacke auszuziehen und in den Schrank zu hängen.