AU zu spät abgegeben, kein Lohn?

9 Antworten

Ja, das ist rechtens. Du hast einen Ausbildungsvertrag und in dem stehen die Regeln drin. Du wusstest also Bescheid und da muss Dir keiner nichts doppelt erklären. Die Atteste darfst Du gar nicht sammeln. Auch das steht im Vertrag, wann die beim Chef zu landen haben. Auch, wenn Du der Post nicht vertraust, hast Du die Pflicht, die Atteste per Post auf den Weg zu bringen. Du bist nicht im Recht.

Dürfen die also ohne mir bescheid zu geben mir keinen Lohn bezahlen ? Ohne mich davor zu warnen ?

@PanevalxD

Das habe ich Dir schon beantwortet. Ja, dürfen sie. Sie haben nicht die benötigten Angaben, ergo handeln sie, wie sie es dürfen! Aus dem Grunde unterschreibt man ja einen Vertrag!

@AriZona04

Trotzdem ist das Verhalten des Arbeitgebers einem Auszubildenden (!) gegenüber mindestens "moralisch" zweifelhaft - vor allem unter Berücksichtigung der Tatsache, dass der Azubi sich immer wieder persönlich gemeldet hat!!

Okay Vielen Dank für die schnelle Antwort

man kann seine ärztlichen Atteste zu Hause nicht sammeln und irgendwann bei seinem Arbeitgeber abliefern - diese müssen spätestens am 3. Tag nach der Krankschreibung beim Arbeitgeber vorliegen - und auch nicht erst dann per Post dann versenden.

Das sind nunmal allgemein gültige arbeitsrechtlich Vorschriften, bei denen die persönlichen Ansichten keine Rolle spielen.

Per Post - als Einschreiben mit Rückschein- kommen diese Unterlagen zu 100 % an
und Du bekommst von der Post eine gerantierte Bestätigung.

Aufgrund der nicht fristgerechten eingereichten Krankmeldung, hätte Dein Arbeitgeber Dir auch kündigen können.

Nun kannst Du nur noch mit Deinem Arbeitgeber sprechen - Dich für dieses Versäumnis - entschuldigen und hoffen, dass er wenigstens einen Teil des Lohnes nachzahlt - oder komplett und dafür leistest Du unbezahlte Überstunden.

Dein langer Tadel ist im Endeffelt sinnlos. Der Betrieb darf zwar vorläufig den Lohn einbehalten, er darf auch eine Abmahnung schreiben. Aber wenn die Bescheinigungen dann da sind, muss der Lohn bezahlt werden.

@PeterSchu

Es geht hier nicht um Tadel, sondern um nüchterne Bewertung für diese Problem Das wichtigste für den Azubi dürfte die normale und konfliktfreie
Weiterbeschäftigung sein - und eine arbeitsrechtliche Auseinandersetzung mit seinem Ausbilder und Arbeitgeber sollte nicht unbedingt angestrebt werden.

@Liger

Wir sind uns ja wohl einig, dass er falsch gehandelt hat. Umso mehr kann man doch von einem Betrieb erwarten, dass man gerade einen Azubi zunächst nachdringlich auf seinen Fehler aufmerksam macht. Einfach den Lohn einzubehalten ist rechtlich zwar in Ordnung, aber es dient eben auch nicht dazu, "eine konfliktfreie Weiterbeschäftigung zu gewährleisten".

Und das Zurückbehalten des Lohns ist eindeutig nur zulässig, solange die Bescheinigungen fehlen. Danach muss der Lohn gezahlt werden und es ist falsch, wenn du das anders schilderst. Auch deine Idee mit unbezahlten Überstunden ist daneben. Das ist eben meine nüchterne Bewertung.

Azubi kündigen unwahrscheinlich für so etwas!

Ermahnung/Abmahnung, ja!

AG müssen damit rechnen, dass Azubis Fehler machen und sich auch mal nicht korrekt verhalten.

Sind halt Azubis, die was lernen sollen.

Die genießen einen besonderen Schutz.

Azubis müssen schon klauen oder ähnliches, damit man diese ohne weiteres kündigen kann/darf.

Du hast Dich als erstes schon mal nicht korrekt verhalten!

Also zwei Gänge zurück schalten.

Aber auch Dein AG übertreibt!

Der MUSS Dein Gehalt unverzüglich nachzahlen, spätestens jetzt, da Du die AU nachgereicht hast.

Und Tipp:

Ich fotografiere/scanne im Vorwege immer meine AU und verschicke diese dann per E-Mail. Das habe ich mit meinem AG so besprochen. Reicht ihm, wenn die Originale dann von mir später eingereicht werden.

Und vor allem telefonierst Du doch auch, wenn Du krank bist, warum besprichst Du so etwas dann nicht spätestens dann???

Post nicht trauen hört sich nach Ausrede an! 😎

Meine Post ist in den letzten 35 Jahren IMMER angekommen! 😁

Die Atteste habe ich auch per Scan vorgeschickt, die wissen also bescheid, dass die Atteste vorhanden sind. Telefonisch wurde ich auch nie darauf hingewiesen. Ich habe leider sehr schlechte Erfahrung mit der Post gemacht. Danke für die nette und schnelle Antwort.

@PanevalxD

Dann halte ich die Reaktion vom AG übertrieben und nicht OK, wenn Du Fotos/Scan zugesendet hattest.

Liegt da vielleicht noch mehr im Argen?

@PanevalxD

Noch einmal: Dein Arbeitgeber muß Dich nicht auf die fehlenden Unterlagen hinweisen, da DU verpflichtet bist, die einzureichen

Und völlig egal, ob Du der Post traust oder nicht - dann sende die Atteste per Einwurfeinschreiben, kostet ein paar Cent, ist aber ein gerichtlich anerkannter Nachweis

@Midgarden

Der letzte Einwand von alarm67 ist völlig korrekt!

@Midgarden

Ergänzung:

Einwurfeinschreiben [...] ist aber ein gerichtlich anerkannter Nachweis

Im Übrigen ist diese Ausage falsch.

Auch ein Einwurfeinschreiben ist nicht "gerichtsfest", denn "im Fall des Falles" ist die Dokumentation des Postbosten zum Einwurf nicht ausreichend, und der Bote muss sich gegebenenfalls persönlich (als Zeuge) an den korrekten Einwurf erinnern können.

Solange die Bescheinigngen nicht im Betrieb sind, kann der Betrieb den Lohn einbehalten, weil du unentschuldigt fehlst. Sobald die Bescheinigungen nachgereicht werden, muss der Lohn aber (nach-) gezahlt werden.

Der Betrieb hätte natürlich nachfragen können. Er hätte dir auch eine Abmahnung erteilen können. Mit einer Nachfrage hätte der Betrieb sich vielleicht auch eine zweifache Lohnabrechnung ersparen können.

Aber es macht keinen Sinn, wenn du den schwarzen Peter jetzt beim Betrieb suchst. Vermutlich hat man einfach nicht damit gerechnet, dass du die Bescheinigungen zuhause sammelst.

Natürlich bin ich selber schuld. Mir geht's es wirklich nur drum ob der Betrieb mir bescheid geben müsste bei nicht bezahlen des Lohns. Vielen Dank für die tolle und hilfreiche Antwort. Ich wünsche noch einen schönen Abend

@PanevalxD

Von "müssen" kann man rein rechtlich gesehen nicht reden. Wobei es sehr hilfreich gewesen wäre. Nachdem du dich mehrmals telefonisch abgemeldet hast, hätte ich erwartet, dass man dich mal darauf anspricht.

Dir auch einen schönen Abend.

Du hättest die AUs auch scannen und an Deinen Arbeitgeber mailen können.