im Arbeitsverhältniss Krankgeschrieben/krankengeld, was kommt wenn der krankengeld bezug endet?

2 Antworten

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Hallo Psychoorc,

Sie schreiben:

im Arbeitsverhältniss Krankgeschrieben/krankengeld, was kommt wenn der krankengeld bezug endet?

Antwort:

So wie Sie Ihre Situation beschreiben, ist derzeit überhaupt nicht absehbar, wie sich Ihre derzeitigen, gesundheitlichen Handykaps letztendlich entwickeln! 

Ob da ein Antrag auf Teilhabe am Arbeitsleben im jetzigen Stadium Sinn macht, darf stark bezweifelt werden!

Grundsätzlich haben Sie einen Gesamtanspruch auf Krankengeld von maximal 78 Wochen!

Meist warten die Krankenkassen aber nicht einfach 78 Wochen ab und zahlen so einfach das Krankengeld, sondern oft kommen die KK bereits nach einigen Monaten, je nach KK, auf die betroffenen Leistungsbezieher zu und fordern per Fristsetzung entweder einen Antrag auf REHA oder aber einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente!

Dann folgt in der Regel das ALG 1, welches ebenfalls zeitlich und individuell befristet ist!  Fragen Sie bei der Agentur für Arbeit nach der Höhe des ALG 1 und nach der individuellen Dauer!

Die zeitliche Begrenzung des ALG 1 kann in der Regel nur mit einem laufenden Verfahren auf Erwerbsminderungsrente ausgedehnt werden!

Achten Sie also von Anfang an darauf, daß Sie da in keine finanzielle Notlage geraten!

Was die Erwerbsminderungsrenten anbelangt, diese werden ohnehin überwiegend zeitlich befristet bewilligt, in der Regel je Bewilligung maximal 3 Jahre! Hat sich in diesem Zeitraum die gesundheitliche Sitaution gebessert, fällt ggf. die Erwerbsminderungsrente weg. Ist keine Besserung in Sicht, muß rechtzeitig ein Antrag auf Weitergewährung bei der DRV eingereicht werden!

http://www.deutsche-rentenversicherung.de/cae/servlet/contentblob/232616/publicationFile/49858/erwerbsminderungsrente_das_netz_fuer_alle_faelle.pdf

Stichwort: "Nahtlosigkeitsregelung!"

Da Sie im weiteren Verlauf ggf. mit mehreren, verschiedenen Sozialversicherungsträgern zu tun haben werden, von denen jeder seine eigene Suppe kocht, sollten Sie sich von Anfang an einen kompetenten Rechtsbeistand wie den VDK an die Seite holen!

http://www.vdk.de/deutschland/pages/mitgliedschaft/64026/rechtsberatung

Außerdem einen Antrag auf Schwerbehinderung zusammen mit dem Rechtsbeistand beim zuständigen Versorgungsamt einreichen, sollten die gesundheitlichen Schäden länger wie 6 Monate anhalten!

http://www.vdk.de/deutschland/pages/themen/behinderung/9196/der_schwerbehindertenausweis

http://www.versorgungsmedizinische-grundsaetze.de/GdS-Tabelle.html

Bringen Sie in jedem Fall Ihre eigene Krankenakte konsequent auf Vordermann, damit Sie für alle Eventualitäten gewappnet sind!

http://www.erwerbsminderungsrente.biz/ihre-hausaufgaben/fruehrente-beantragen-und-der-rote-faden/

https://www.youtube.com/user/hubkon/videos

https://youtube.com/watch?v=lT893J4l_Co

Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit

Konrad

Du bekommst bist April17 Krankengeld, danach Alg1 im
Sinne der Nathlosikkeitsregelung

Vielen dank, für die kurze aber hilfreiche antwort

Aber du bekommst auch Einladungen vom Fallmanger. Etwa 2-3 Monate nach dem Antrag auf Teilhabe bekommst du schon die ersten Gespräche. Meist gehen ja Umschulungen zum 1.8/1.9 los! So solltest du das Zeitlich einplanen ( also 2017! ) während der Umschulung erhältst du Verletztengeld!