Wann erste Miete zahlen?

5 Antworten

Wenn Du am 01.06 einziehst muß die Miete spätestens zum 04.06. beim Vermieter eingehen, sonst bekommst Du ärger.

iQMastermind69  20.05.2018, 20:26

Das ist falsch bzw. steht im Widerspruch zur Gesetzeslage und Rechtssprechung.

albatros  21.05.2018, 09:13

Richtig am 5. Juni.

Die Miete ist lt. BGB monatlich im Voraus zu zahlen. Zu Zahlen heißt, sie muss bis drittem Werktag angewiesen (und nicht auf dem Konto des Vermieters gebucht) sein. Wobei zu beachten ist, dass ein Samstag nicht als Werktag gilt, da er kein Bankarbeitstag ist. Andere Festlegungen im Mietvertrag sind unwirksam, auch wenn von dir unterschrieben.

Du müsstest also bis einschl. 5. Juni die vereinbarte Miete angewiesen haben.

Wenn der Mietvertrag zum 01.06. beginnt, ist der 01.06 Stichtag. Miete wird immer im voraus bezahlt.

Spätestens am 3. Werktag muss die Miete angewiesen werden, im konkretem Fall also Dienstag, der 05.06., denn bei Mietzahlungen gilt der Samstag nicht als Werktag. Die beste Lösung ist ein Dauerauftrag.

Man zahlt inner für den laufenden Monat. 

Bis zum 3. Werktag muss sie laut aktueller Rechtsprechung angewiesen sein.

Normal am Beginn des Monats (spätestens 3. Arbeitstag oder sowas)

Gerhart  20.05.2018, 22:30

Sowas nennt sich 3. Werktag