Blinklicht auf PKW

11 Antworten

Du hast Sonderrechte, aber keine Wegerechte. Das muss klar unterschieden werden.

Sonderrechte (§ 35 StVO)
Die Sonderrechte erlauben dir, dich unter Beachtung der Sicherheit anderer über die StVo hinwegzusetzen. Bedeutet so viel wie mäßige Überschreitung der Geschwindigkeitsbegrenzung oder oder das Hinwegsetzen über Verbote, bestimmte Bereiche zu befahren. Die Sonderrechte berechtigen dich jedoch NICHT dazu, dir den Weg mit jeglicher Art von Signalen (Blinklicht, Hupe, Lichthupe, o.Ä.) "freizuräumen". Das fällt unter das Wegerecht.
Hinzu kommt: Wenn ein Unfall passiert, wirst du wie ein normaler Verkehrsteilnehmer zur Verantwortung gezogen.

Wegerechte (§ 38 StVO)
Wegerechte haben ausschließlich Fahrzeuge, die bereits mit Blaulicht und Signalhorn ausgestattet sind. Zudem muss der Grund den Einsatz rechtfertigen. Wegerecht bedeutet so viel wie "Alle anderen Verkehrsteilnehmer haben sofort frei Bahn zu schaffen".

Eine rote Blinkleuchte die nach außen leuchtet ist übrigens nicht erlaubt im öffentlichen Straßenverkehr. Sowas wäre eintragungspflichtig, wenn es denn jemand eintragen würde :-)

Okay, ich habs vielleicht ein wenig ungenau ausgedrückt.

Ich möchte das Blinklicht ja nicht dazu verwenden, um alle anderen aus dem Weg zu jagen, wie sie es bei Martinshorn usw. machen, sondern die anderen Verkehrsteilnehmer darauf hinzuweisen,dass "etwas im Gange ist".

Gemeint ist so etwas hier: http://www.feuerwehrstore.de/epages/es122656.sf/sec7181534794/?ObjectPath=/Shops/es122656_Feuerwehrstore/Products/f288-rot

Wer Sondersignale führen darf ist gesetzlich geregelt und du gehörst garantiert nicht dazu.Wenn du zu deiner Einsatzstelle unterwegs bist hast du dich wie jeder andere Verkehrsteilnehmer zu verhalten.Wenn du in deiner Feuerwehr sitzt kann der Einsatz von Sondersignalen angeordnet werden.

Sonderrechte und Sondersignale sind was völlig unterschiedliches. Insofern bezweifle ich, dass du eine fundierte Aussage zu diesem Thema abgeben kannst. Nicht böse gemeint.

@Reiswaffel87

Hallo @ Reiswaffel,da fühlt sich wohl jemand auf den Schlips getreten.Hier ging es um das Anbringen eines roten Blinklichtes auf dem Dach seines PKW und das ist nun mal nicht gestattet.

@Peter501

Diese Aussage "Wenn du zu deiner Einsatzstelle unterwegs bist hast du dich wie jeder andere Verkehrsteilnehmer zu verhalten." war falsch. Dass er aber auch mit irgendwelchen Lämpchen keine Wegerecht hat ist richtig.

Da bist du aber völlig im Irrtum. Du hast keinerlei Sonderrechte, wenn du mit deinem PKW zu einem Einsatz fährst und hast dich schön an die StVO zu halten. Selbst Einsatzfahrzeuge haben nicht grundsätzlich Sonderrechte, es kommt dabei immer auf den Einsatz an und welcher Grund vorliegt. Die Sonderrechte, Martinshorn und Blaulicht bekommen diese von der Leistelle zugewiesen, die dürfen auch nicht einfach so eingeschaltet werden.

Und wenn du ein Blinklicht auf deinen Wagen stellst, machst du dich sogar strafbar, da diese verboten sind.

  1. Falsch. Es ist durchaus herrschende Meinung, dass ein Angehöriger einer freiwilligen Feuerwehr nach Alarmierung als "die Feuerwehr" angesehen wird. Folglich gelten für ihn bereits auf der Anfahrt zum Gerätehaus, soweit diese erforderlich sind.

  2. Blaulicht und Martinshorn sind keine Sonderrechte! Was du meinst sind Wegerechte und die sind was völlig anderes.

  3. Nicht die Leitstelle weißt Blaulicht und Horn an. Dafür ist immer alleine der Fahrer verantwortlich (der sich oft auch auf Infos der Leitstelle verlassen muss).

@Reiswaffel87

Kleine Anmerkung zu 3.: Beim Rettungsdienst ist die Leitstelle teilweise in dieser Hinsicht weisungsbefugt. Sie kann den Fahrer nicht zwingen irgendetwas zu verwenden, aber untersagen kann sie es.

@hellomynameis

Auch im Rettungsdienst ist einzig und alleine der Fahrer dafür verantwortlich wie er fährt. Immerhin hat auch nur er dafür geradezustehen. Zu entscheiden hat er es dabei nach bestem Wissen. Da er de Notruf aber nicht abgefragt hat wird er sich bei der Anfahrt auf die Aussage der Leitstelle verlassen.

@hellomynameis

Die Entscheidung ob mit oder ohne Sosi, trifft die Besatzung nicht die Leitstelle denn nicht die Leitstelle verantwortet die Fahrt sondern die Besatzung.

Falsch Sonderrechte kann jeder in Anspruch nehmen sofern höchste Eile geboten ist und Gefahr für Leib und Leben besteht.

Allgemein zu dem Thema Sonderrechte habe ich schon mal einen recht umfangreichen Tipp geschrieben: http://www.gutefrage.net/tipp/sonderrechte-fuer-angehoerige-von-freiwilligen-feuerwehren-im-strassenverkehr

Das Problem ist nicht das Blaulicht als "Sonderrechtsmarker", sondern allein schon, dass das Blaulicht eine zusätzliche Beleuchtungseinrichtung am Fahrzeug ist. Diese muss im Fahrzeugschein eingetragen sein. Und das wird in aller Regel nicht gemacht, wenn es dafür nicht einen triftigen Grund, wie z.B. eine Genehmigung vom Landratsamt gibt. Und das gilt für andere Farben als Blau ziemlich ähnlich. Du kannst es ja versuchen, ob du dir sowas eintragen lassen kannst. Ich halte es aber für äußerst unwahrscheinlich.

Außerdem solltest du dich fragen, was dir das wirklich bringt. Meiner Meinung nach nur sehr wenig bis gar nichts. Du musst trotzdem so fahren, dass du niemanden gefährdest. Und mit einem gelben oder roten Blinklicht auf einem normalen Auto kann ohnehin keiner was anfangen...

Bist du sicher das Feuerwehr das richtige für dich ist? Deine Farage müsste in der ersten Theoriestunde der Grundausbildung beantwortet werden... ich glaubs ja nicht... und wenn dann kann man Googlen..... Nein darfst du nicht, geht nicht, ist nicht erlaubt...gar nichts darfst du... naja zügig fahren ok aber lass es sein mit irgendwelchen veränderungen am Auto... an der Frage liest man schon das du 18 bist und einsatzgeil zu meinne jeden Einsatz wirste gebraucht... ;-)

Sonderrechte sind im allgemeinen das was Taxis, Müllabführ, Bauhof darf... ich weiss Feuerwehrleute dürfen schnell zum Gerätehaus fahren aber das ist ein ganz heißes Pflaster...