Wärend Umschulung anrecht auf Werkzeug?

5 Antworten

Dafür, dass die allgemeinen Ausbildungskosten bereits vom Staat finanziert werden, ist es mindestens die Aufgabe des ausbildenden Betriebes die notwendigen Werkzeuge zu Verfügung zu stellen.

Möchte dieser Betrieb das nicht, ist es dessen Aufgabe die Kostenerstattung beim Träger zu beantragen.

In Deutschland stellt der AG die Arbeitsmittel und sie bleiben in seinem Besitz.

Das gilt auch für Ausbildung und Umschulung.

D.h. du mußt dich gedulden und die Arbeitsmittel gehen anschließend nicht in deinen Besitz über.

Und solltest du dir was eigenes Kaufen, so ist die Finanzierung deine Sache, dafür bekommst du keine zuschüsse vom Amt.

Der umschulungsträger mus dir nur das werkzeug für deinen Job zur Verfügung stellen behalten ist nicht üblich.Das heist zb aber auch das du nicht das werkeug in einer Plastiktüte zum Arbeitsort mitnehmen musst.

Da manchmal sogar Schrot Werkzeuge bei der gesellen Prüfung ist hatte ich die zwei teile von der Firma ausgeliehen mit deren Erlaubnis

Die rechnung würde das Amt nicht bezahlen da das dann dein Eigentum ist (der Koffer)

ich finde diese anspruchsmentalität in deutschland sehr gut

warum kaufst du dir nicht einfach einen koffer und bist zufrieden?

leg ihnen die rechnung vor und wenn sie es nicht bezahlen, weinst du nicht, sondern trägst es wie ein mann und freust dich, dass du bald für geld arbeiten darfst

mit deinem schönen, neuen werkzeugkoffer

daSs der Bildungsträger (hier das BTZ) die Kosten für eine Werkzeugkiste
tragen muss und diese nach Bestehen der Umschulung in meinen Besitz über
geht.

kann ich mir beim besten willen nicht vorstellen......