Während der Ausbildung von zu hause rausgeflogen?

2 Antworten

Das deine Eltern dir in der Erstausbildung zum Unterhalt verpflichtet sind ist zwar korrekt,aber hier scheitert dein Anspruch schon aus zwei gründen !

Erstens liegen sie unter ihrem Selbstbehalt,sonst würde es keine Aufstockung vom Jobcenter geben und zweitens deckst du deinen Unterhaltsanspruch mit deinem Einkommen + Kindergeld selber ab.

Denn laut Düsseldorfer Tabelle steht einem Azubi / Student in eigener Wohnung / Unterkunft ein Unterhalt von 670 € zu,darin ist das Kindergeld schon enthalten.

Du könntest dann theoretisch von deinen 720 € Netto eine Pauschale von 90 € abziehen,diese ist für Aufwendungen gedacht,die dir durch deine Ausbildung entstehen.

Dann hättest du aber immer noch ca. 630 € Netto und dazu dann noch dein Kindergeld,also liegst du über 800 € Netto pro Monat,deshalb würden dir deine Eltern selbst bei Leistungsfähigkeit wahrscheinlich keinen Unterhalt mehr zahlen müssen.

Da du Azubi bist und nach dem Auszug keinen Anspruch mehr auf ALG - 2 hättest,sondern vorrangig dann auf BAB - von der Agentur für Arbeit,solltest du dich erst auf deine Wohnung / Unterkunft anmelden,wenn du deinen Antrag beim Jobcenter auf eine Erstausstattung der Wohnung gestellt hast.

Erst wenn du da eine positive Antwort bekommen hast,meldest du dich an und beantragst dann BAB - bei der Agentur für Arbeit,auch wenn das ggf.durch dein Einkommen abgelehnt werden könnte,dann bekommst du aber einen Ablehnungsbescheid.

Mit diesen könntest du dann beim Jobcenter einen Antrag auf einen Mietzuschuss zu deinen ungedeckten KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung ( Warmmiete ) stellen.

Deshalb solltest du bei der Suche gleich bei den Vorgaben des Jobcenters bleiben,also bei 1 Person ca. 45 qm,was diese bei dir in der Stadt kosten darf,damit es vom Jobcenter als angemessen angesehen wird,kannst du nur genau beim Jobcenter erfragen.

Um einen ersten Überblick zu bekommen kannst du im Internet unter ,, Harald - Thome - örtliche - Richtlinien " einmal nachsehen oder du gibst nal ein ,, angemessene KDU " und dazu dann den Namen deiner Stadt.

Kannst auch mal eingeben ,, Harald - Thome - Erstausstattung ",da kannst du sehen was dir ggf.zustehen könnte.

tahakocaman 
Fragesteller
 19.10.2015, 22:19

Super antwort. Herzlichen Danke. Könnte denn mein antrag auf erstausstattung abgelehnt werden, ist dad amt dazu berechtigt?

isomatte  19.10.2015, 22:31
@tahakocaman

In der Regel nur,wenn du dich vor der Antragstellung auf Erstausstattung auf die Wohnung anmeldest,denn dann kannst du einen Antrag auf BAB - bei der Agentur für Arbeit stellen,dass geht nämlich erst,wenn du eine Meldebescheinigung in Kopie vorlegen kannst bzw.mit deinem Antrag für BAB - einsendest !

Dann ginge das Jobcenter davon aus,dass die Wohnung bewohnbar ist,dass ist sie aber nicht,solange du nicht über die wichtigsten Grundbedarfe verfügst,also schlafen,waschen,kochen,Klamotten unterbringen usw.

Sollte der Antrag abgelehnt werden,dann kannst du mit dem Ablehnungsbescheid gleich zum zuständigen Sozialgericht gehen und da einstweiligen Rechtsschutz beantragen,kostet dir nichts.

Denn wenn du erst einen Widerspruch einlegen würdest,dann gehen wieder Wochen ins Land bevor sich da etwas tut.

Du bekommst Hilfe vom zuständigen Jobcenter.

tahakocaman 
Fragesteller
 19.10.2015, 21:49

Auf welchen infos beruht sich diese antwort? Bist du dir da sicher? Sry das ich si fragen muss, aber wenn ich dahin gehe die nächsten tage muss ich wissen was meine rechte sind also nicht falsch verstehn :)

Daguett  19.10.2015, 21:54
@tahakocaman

Keine Angst, die helfen dir dort. Ich hatte vor 2 Jahren mit einer Bekannten das gleiche Problem. Das Amt hat sogar eine Wohnungserstausstattung bezahlt ( Möbel, Küche usw) und das Eintrittsgeld für die Wohnungsgenossenschaft übernommen.