Grundsicherung bei ALG1 Sperre

4 Antworten

21, Ausbildung fertig ergibt: keine Unterhaltspflicht der Eltern.
Ob Du mit U25 Anrecht auf ALG2 hast, wird Dir die Arge mitteilen.
Sonstiges:
Arbeitslosengeld II während der Sperrzeiten

Kann der Leistungsempfänger während einer Sperrzeit seinen Lebensunterhalt nicht allein bestreiten, kann er gegebenenfalls Leistungen zur Grundsicherung, also Arbeitslosengeld II oder Sozialhilfe beantragen.

Hierbei ist jedoch zu beachten, dass bei Auszahlung von Arbeitslosengeld II bei Ehepartnern auch das Einkommen und Vermögen des Ehegatten herangezogen wird.

Darüber hinaus sieht die Regelung beim Arbeitslosengeld II vor, dass aufgrund der Sperrzeiten beim Arbeitslosengeld I Sanktionen in Höhe von 30% beim Arbeitslosengeld II verhängt werden.
http://www.bafoeg-aktuell.de/soziales/arbeitslosengeld/sperrzeiten.html

Ob die Eltern unterhaltspflichtig sind, lässt sich hier nicht abschätzen. Grundsätzlich besteht Unterhaltspflicht nur bis zum Ende einer Erstausbildung ggf. zzgl. einer kurzen Übergangszeit. Der Bezug von Alg2 jedenfalls begründet keine Unterhaltspflicht der Eltern. Deinen Eltern sind zudem nicht verpflichtet, dich wieder aufzunehmen.

Hast du eine Sperre im Alg1, bedeutet das im Grundsatz - gibt kleine Ausnahmen - eine Sanktion im Alg2; da du unter 25 bist, wird diese Sanktion mutmaßlich 100 % auf deinen Regelbedarf für drei Monate betragen; d.h., du wirst allenfalls Anspruch auf Kosten der Unterkunft haben.

Nach einer abgeschlossen Ausbildung sind die Eltern nicht mehr zum Unterhalt verpflichtet.

Wenn er wegen einer Sperrfrist kein AlG1 bekommt, kann er AlG 2 beantragen bekommt, allerdings einen um 10 % reduzierten Betrag (Sanktion)

nein, dann solltest du dir nen job suchen

Leichter gesagt, als getan.