Erstausbildung mit 28 Jahren eltern unterhaltspflichtig?

12 Antworten

Meine Frage: sind meine Eltern unterhaltspflichtig auch wenn ich schon 28 Jahre alt bin?

Dies kann nicht pauschal beantwortet werden, da es hier nicht auf das Alter, sondern auf den Werdegang ankommt. Die Frage ist, was sie in den 10 Jahren davor gemacht haben.

Grundsätzlich sind die Eltern verpflichtet im Rahmen ihrer Leistungsfähigkeit eine angemessen Berufsausbildung zu finanzieren. Erstausbildung heißt ganz grob gesagt, Zielberuf definieren und dann zielgerichtet auf die Ausbildung zu diesen Beruf hinarbeiten. Von der Erstausbildung ist die Weiterbildung, nach Aufnahme einer Erwerbstätigkeit, zu unterscheiden. Es kann im Einzelfall strittig sein, ob es sich um eine Weiter oder Erstausbildung handelt.

Ich meine, wenn ich angenommen 45jahre alt bin, und meine Erstausbildung mache müssten meine Eltern dann auch für mich zahlen?

Wenn sie 30 Jahre lang im Koma lagen, ja. Das mit 45 noch ein Unterhaltsanspruch für die Ausbildung besteht ist aber doch eher ein pathologischer Fall.

BAB Amt rechnet aber das Einkommen meiner Eltern an.....denke die haben wohl einfach mein Alter überlesen dort

Hier ist ein Antrag auf elternunabhängige Förderung zu stellen. Darin wäre glaubhaft zu machen, das die Eltern den bei der Berechung des BAB unterstellten Betrag nicht zahlen. Das Amt holt sich das Geld aber, sofern Unterhalt geschuldet wird, bei den Eltern wieder.

Die Frage kann wohl rechtsgültig nur das BVG entscheiden ;-)

Klar ist nur, daß die Eltern Dir eine Ausbildung ermöglichen müssen, ihrer Unteraltspflicht kommen sie üblicherweise dadurch nach, daß sie Dir Kost und Logis gewähren in dieser Zeit

Andererseits bist Du in einem Alter, in dem - solange Du nicht eine besondere Behinderung hast - wirtschaftlich unabhängig sein solltest

Ich weiß ja nicht, was Du zwischen Schule und Lehre gemacht hast - wenn Du zwischendurch wirtschaftlich unabhängig warst, dürfte das mit dem Unterhalt von Eltern eher passé sein

Wenn du zwischenzeitlich schon gearbeitet hast oder deinen eigenen Haushalt geführt hast, sind deine Eltern zu gar nichts mehr verpflichtet.

wo kann man sowas nachlesen, bzw woher hast du solche Infos.

Möchte nicht das meine Mutti für mich zahlen muss, sie hat selbst kaum geld über :(

Bis maximal 25 oder bis du eine Ausbildung abgeschlossen oder selbst hingeschmissen hast. In beiden letzteren Fällen entfällt die Unterhaltspflicht auch schon unter 25 Jahren.

sicher?

Das BAB Amt rechnet nämlich das Einkommen meiner mutter mit an.... was sie beim letzten BEscheid nicht getan haben...denke da liegt der Fehler das ich nun kaum noch Beihilfe bekomme

Der Gesetzgeber und die deutsche Rechtsprechung gehen davon aus, dass Du in aller Regel mit 27 Jahren zumindest über eine abgeschlossene Ausbildung verfügen solltest, die Dir die Sicherung des eigenen Lebensunterhaltes sichert.

Es müssten schon gravierende und exorbitante Gründe sein, die ein Sozialgericht veranlassen könnten, in einem wie dem von Dir geschilderten Fall eine Ausnahme zu machen.

Hast Du eine Ausbildung absolviert, deren Berufsbild auf dem gegenwärtigen Arbeitsmarkt chancenlos ist, gewähren Dir die Sozialbehörden in aller Regel eine Qualifikation oder Umschulung.

Ansonsten wäre das Sozialamt für Dich zuständig. In diesem Falle aber wären die Eltern "hintenrum" doch wieder dran, weil man behördenseitig die Möglichkeit prüfen wird, das Vermögen Deiner direkten Anverwandtschaft zur Sicherung Deines Lebensunterhaltes beizuziehen.