Kann ich von den Eltern nachträglich Unterhalt einklagen?
Hallo liebe Community. Folgende Sachlage: Ich musste ab 01.08.2012 seid ich mit der Ausbildung zum ex. Altenpfleger begonnen habe (zu dem Zeitpunkt war ich 17 Jahre alt) an meine Eltern Miete in Höhe von 200€ im Monat für mein Kinderzimmer, sowie die tägliche Verpflegung (Essen, Trinken, etc.) zahlen. Am 30.11.2012 (4 Monate später) bin ich schließlich 18 geworden und am 01.04.2014 (20 Monate später) bin ich dann schließlich in eine eigene Wohnung ausgezogen. Kann ich von meinen Eltern für die gesamten 20 monate (4.000€ !) die Miete zurück verlangen, da ich noch in der Erstausbildung war, oder sind sie nur bis ich 18 geworden bin unterhaltspflichtig gewesen? Meine Eltern sind auch nicht arm, mein Vater hat eine Spitzenposition und ein großes Einkommen. Danke für jede Antwort !
9 Antworten
Sie sollten Ihrem Vater nacheifern!
Sie haben von den Eltern ebenowenig etwas nachzufordern, wie die Eltern von Ihnen.
Meistern Sie Ihr neues Leben in Eigenständigkeit selber!
Natürlich kannst du das nicht zurückfordern. Kostgeld ist so üblich wenn man in den Ausbildung ist. Dir wurde ja auch keine Knarre an den Kopf gehalten als es hieß "Zahl uns das". Es fällt also in den Bereich freiwillige Zahlungen
Das hat nichts mit der Unterhaltspflicht zu tun oder nicht
Nein. Was Du gezahlt hast du, nennt man Kostgeld.
Ich habe das von meinen Kindern auch verlangt, als sie begannen, selbst Geld zu verdienen.
Dann stellen dir deine Eltern sicher eine Gegenrechnung auf ;-) Nein, du kannst nicht - wäre ja auch unverschämt. lg
200 € monatlich ist schon eine menge geld, aber ich persönlich halte es für selbstverständlich meine eltern finanziell zu unterstützen, schließlich haben sie auch viel kraft und geduld in uns und unsere Erziehung investiert. Man sollte stolz auf seine eltern sein und denen auch alles zurück geben was sie uns schließlich gegeben haben, damit meine ich nicht nur ein dach überm kopf oder ähnliches, sondern auch gewissen tugenden und werte.