während Bewährung erneut eine anzeige

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Als "Alt" eingestuft wird es schoooon.... Die Frage ist nur, was Du schon für eine Strafe hast und was Du neues verbockt hast. Aus Deiner jetzigen Bewährungsstrafe und der neuen (alten) Sache ist eine Gesamtstrafe zu bilden. Wenn die am Ende über 2 Jahre liegt, kann man die Strafe nicht mehr zur Bewährung aussetzen. Auch wenn es "alt" ist.

Sollte es zu einer erneuten Verhandlung kommen, dann ist aber ohnehin zu prüfen, ob die neue Gesamtstrafe zur Bewährung ausgesetzt werden kann.

Der Regelfall ist aber, daß 1. alte Taten, die in neuen Verfahren ans Licht kommen, nach § 154 StPO eingestellt werden und 2. neue Verhandlungen auch wieder mit einer Bewährung enden.

Jedenfalls hast Du mit dem neuen Verfhahren nicht gegen Deine Auflagen verstoßen. Den die sagen ja: Keine neuen Straftaten INNERHALB der Bewährungszeit. Entsprechend kann das auch nicht zu einem Widerruf der Bewährung führen.

Habe bereits ne gesammt freiheitsstrafe von 9 Monaten bekommen nun die auf bewährung läuft, Bewährungszeit 3 jahre, hab noch net mal einen Beschluss schrifftlich erhalten, ist alles erst 2 wochen her die verhandlung.

Aber das was sie nun geschrieben haben lässt hoffen.

Das neue ist ne Sache von 100,-€.

@Smaragt

Dann würde es mich seeehr wundern, wenn das nicht nach § 154 StPO im Hinblick auf die neue Verhandlung eingestellt wird. Das könnte man sogar noch in einer neuen Gerichtsverhandlung beantragen.

@skyfly71

Danke für ihre Tolle und Hoffnungsvolle Antwort :)

Wahren Betrug schreibt man nicht zusammen und außerdem ist es ein Paradox. Deine "Sommerbeschäftigung" wird zunächst gesondert behandelt und dann unter Berücksichtigung des rechtskräftigen Urteils beurteilt.

Wieso schreibe ich dir eigentlich? Ist das schon Resozialisierung?

warenbetrug schreibt man zusammen, was mehr sinn macht als "wahren betrug".

@Schokolinda

Oh, ein Blitzmerker? You sometimes have to read between the lines.

@rednblack

das ist lustig, dass du das schreibst, weil selber liest du offensichtlich nicht zwischen den zeilen. denn eigentlich verbessere ich nicht so häufig rechtschreibfehler, was in diesem forum ja ein vollzeit-job für mehrere personen wäre. bei dir hatte es aber einen bestimmten grund, den ich dir aber gern auch direkt nochmal aufschreibe, da du nicht zu den blitzmerkern zählst: deine erste antwort fand einfach nur aufgeblasen. die zweite übrigens auch: es wirkt jämmerlich, wenn einer meint, mit seinem mickrigen schulenglisch prahlen zu können oder subtil damit verwechselt, feige etwas in einer sprache zu sagen/schreiben, von der er glaubt, andere könnten sie nicht verstehen. ich glaube, bevor du andere zu resozialisieren anfängst, lasse dir selbst noch etwas erziehung angedeihen.

Nee, das ist ein neuer Fall, für den musst du genauso gerade stehen.

Kann aber sein dass du immer noch mit deiner Bewährung davon kommst weil es eben ein alter, minderschwerer Fall ist und du dir hoffentlich seit Sommer nichts mehr zu Schulden kommen lassen hast.

Die Frage ist natürlich - warum hast du wenn du alles bereust nicht auch dieses Opfer angeschrieben und bei der Polizei erwähnt? Oder hast du dich schon längst entschuldigt und eine Ratenzahlung angeboten, aber der Typ stellt sich jetzt plötzlich quer?

Mit den paar infos kanns alles sein :)

die bewährung läuft doch noch, warum soll das dann als alt eingestuft werden kollege ??

Weil,das Gesetz dies so vorsieht.

@user2386

Nein, sogar sehr vernünftig.